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Kantone für ausgedehnte Freizügigkeit

(V.l.n.r.): Elisabeth Zölch, Volkswirtschafts-Direktorin Kanton Bern, Joseph Keller, VDK-Präsident, Ralph Lewin, Regierungspräsident Basel-Stadt. Keystone

Die Volkswirtschafts-Direktoren der Kantone (VDK) sprechen sich für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten aus.

Bei einem Treffen in Bern sprachen sich die VDK einstimmig für das bilaterale Abkommen aus, über das am 25. September abgestimmt wird.

Die bereits erfolgte Öffnung des Arbeitsmarktes für die alten EU-Staaten habe keine negativen Folgen gehabt.

“Die befürchteten Migrationsströme haben nicht stattgefunden”, sagte die Berner Volkswirtschafts-Direktorin Elisabeth Zölch am Donnerstag vor den Medien in Bern. “Und solche Ströme sind auch mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder nicht zu erwarten.”

Kantone: Gegen Lohn-Dumping kämpfen

Ausserdem seien die Kantone bereit, gegen Lohn-Dumping anzukämpfen, sagte Zölch weiter. Nach anfänglichen Schwierigkeiten funktioniere die Kontrolle der Kantone jetzt. Insgesamt seien die Löhne in der Schweiz nach der Öffnung des Arbeitsmarktes auf die alten EU-Staaten nicht unter Druck geraten.

Weiter sagte Zölch, dass die wirtschaftlichen Vorteile der bilateralen Abkommen mit der EU die Nachteile bei weitem überwiegen würden. “Und bei einem Nein zu der erweiterten Freizügigkeit stehen alle Verträge mit der EU auf dem Spiel.”

Die Abstimmung findet am 25. September statt. Die Kantone wollen für die Annahme der Abstimmung auch kräftig die Werbetrommel rühren, wie die VDK und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am Donnerstag in Bern bekannt gaben.

“Das Freizügigkeitsabkommen ist von grosser Bedeutung”, sagte Joseph Keller, VDK-Präsident und St. Galler Regierungsrat. Die VDK und die KdK sprächen sich deshalb klar für die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten aus.

Unterstützung ja, Geld nein

Finanziell werde aber kein Franken in eine Kampagne gesteckt, weder beim VDK noch beim KdK, hiess es. Dafür verabschiedeten die beiden Konferenzen eine Resolution für die Erweiterung.

Die Resolution unterstreiche, dass der bilaterale Weg mit der EU aus zahlreichen Gründen konsequent weiterverfolgt werden müsse.

Nach drei Jahren Erfahrung mit dem Freizügigkeitsabkommen und einem Jahr Erfahrung mit den flankierenden Massnahmen sei festgestellt worden, dass das Abkommen halte, was es versprochen habe.

Zuwanderung wurde europäischer

So seien zahlreiche Chancen für die Schweizer Wirtschaft genutzt worden, und die Zuwanderung sei europäischer geworden, und dies jederzeit kontrolliert.

Auch die Löhne seien nicht eingebrochen, die Arbeitslosenzahl sei nicht gestiegen. Zahlen würden zudem belegen, dass die Kantone ihre Verantwortung für die Umsetzung der bisherigen flankierenden Massnahmen wahrnehmen würden.

Nach anfänglichen Startschwierigkeiten hätten alle – die Sozialpartner in den paritätischen Kommissionen und die Kantone in den tripartiten Kontrollorganen – ihre Aufsichtsmechanismen verbessert.

swissinfo und Agenturen

Über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens sowie die Revision der flankierenden Massnahmen wird am 25. September 2005 abgestimmt.

Das Referendum ist mit 92’901 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen.

Mit der Erweiterung der EU um 10 neue Mitglieder am 1. Mai 2004 wurden die bestehenden bilateralen Abkommen Schweiz-EU automatisch auf die neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt.

In einem Zusatzprotokoll wurde eine separate Übergangsregelung in Bezug auf die neuen osteuropäischen EU-Staaten festgelegt: Dieses Übergangsregime sieht eine schrittweise und kontrollierte Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes gegenüber Arbeitskräften aus den neuen EU-Staaten vor.

Arbeitsmarktliche Beschränkungen (Inländervorrang, Kontingente, Kontrolle der Lohn- und Arbeits-Bedingungen) können bis am 30. April 2011 weitergeführt werden.

Das Parlament hat in der Wintersession 2004 das Zusatzprotokoll gemeinsam mit der Revision der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping genehmigt.

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