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Scheinehen sollen erschwert werden

Nicht jede Ehe wird aus purer Liebe geschlossen. Keystone

Künftig soll nur noch heiraten dürfen, wer sich legal in der Schweiz aufhält. Dies sieht eine Gesetzesrevision vor. Damit soll die Zahl der Scheinehen eingedämmt werden.

Die bürgerlichen Parteien, aber auch die Zivilstandsämter, unterstützen die Massnahmen gegen Scheinehen. Bei Sozialdemokraten und Grünen stossen sie auf Widerstand.

Heute können sich abgewiesene Asylsuchende der Ausreise aus der Schweiz entziehen, wenn sie sich beim Standesamt für eine Heirat oder eine eingetragene Partnerschaft anmelden.

Diese Möglichkeit will eine vom St. Galler Nationalrat Toni Brunner (Schweizerische Volkspartei SVP) angestossene Revision von Zivilgesetzbuch und Partnerschaftgesetz künftig verhindern.

Künftig soll nur noch heiraten dürfen, wer nachweisen kann, dass er sich rechtmässig in der Schweiz aufhält. In der Vernehmlassung macht sich die SVP für diese Regelung stark, fordert aber auch schon weitere Massnahmen, “um die Problematik wirklich lösen zu können”.

Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) hofft, dass weniger Personen bloss zur Legalisierung ihres Aufenthalts die Ehe eingehen.

Auch die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) begrüsst den Vorschlag. Dieser müsse aber so umgesetzt werden, dass das Recht auf Ehe und das Recht auf Achtung der Privatsphäre und des Familienlebens gewahrt blieben.

Bessere Zusammenarbeit

Die Vorlage sieht weiter vor, dass die Standesbeamten die Ausländerbehörden informieren müssen, falls sich herausstellt, dass sich Heiratswillige illegal im Land aufhalten.

Der Vorschlag wird auch vom Schweizerischen Verband für Zivilstandswesen ausdrücklich begrüsst. Er erhofft sich dadurch “endlich” eine bessere Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden.

Auch die Kantone stehen hinter der Vorlage und hoffen, damit Scheinehen verhindern zu können. Allerdings wollen sie für die vom Bund delegierten Abklärungsaufgaben entschädigt werden, wie die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt.

Die Linke ist skeptisch

Skeptisch äussert sich die Linke: Die Sozialdemokratische Partei (SP) und die Grünen sind der Ansicht, dass mit der Vorlage das Grundrecht auf Ehe und Familie eingeschränkt werde. Zudem sei fraglich, ob die Regelung mit nationalen und internationalen Rechtsgrundsätzen vereinbar sei.

Nicht erwärmen können sich die beiden Parteien auch für eine eng verwandte Vorlage, die von CVP-Nationalrat Ruedi Lustenberger aus Luzern angeregt wurde. Mit einer Änderung des Bürgerrechtsgesetzes soll die Frist für die Nichtigerklärung von Einbürgerungen, die durch Scheinehe oder anderswie erschlichen wurden, von fünf auf acht Jahre verlängert werden.

SP und Grüne sehen die Rechtssicherheit in Gefahr und sind der Ansicht, die tiefe Zahl der Missbrauchsfälle rechtfertige die Verlängerung der Frist nicht.

Die kantonalen Aufsichtsbehörden begrüssen diese vorgeschlagene Verlängerung. Noch wirkungsvoller wäre ihrer Meinung nach aber die Aufstockung des Personals in der zuständigen Sektion des Bundesamts für Migration.

Hinter dem Anliegen stehen die Zivilstandesämter und die bürgerlichen Parteien. Der SVP geht die Vorlage noch zu wenig weit: Für die Nichtigerklärung von Einbürgerungen fordert sie eine Frist von zehn Jahren.

swissinfo und Agenturen

In der Schweiz wurden im letzten Jahr 40’300 Ehen geschlossen, 200 mehr als im Vorjahr.

Gestiegen ist auch die Zahl der Scheidungen, und zwar um 100 auf 21’400 im Jahr 2006.

Während die Zahl der Eheschliessungen seit Jahren relativ konstant bei rund 40’000 liegt, ist die Scheidungsrate massiv gestiegen.

1970 wurden rund 12% der Ehen geschieden, heute liegt die Quote bei über 40%.

Zur Zahl der Scheinehen gibt es keine verlässlichen Zahlen.

Die Behörden schätzen, dass es jährlich zwischen 500 und 1000 sind.

Das Bundesgericht behandelt pro Jahr rund 100 Rekurse im Zusammenhang mit Scheinehen.

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