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Übernimmt die Schweiz die EU-Chemiereform?

Über 60% der Schweizer Chemikalienexporte gingen 2005 in die EU. Keystone

Das EU-Parlament hat - zum besseren Schutz der Konsumenten - eine weit reichende Reform des Chemikalien-Rechts zum besseren Schutz der Konsumenten beschlossen.

Ob auch die Schweiz diese übernimmt, ist noch offen. Gegenwärtig werden die Folgen für die Wirtschaft mit einer externen Studie überprüft.

Eine der heftigsten Lobbyschlachten in der Geschichte der Europäischen Union (EU) ist beendet: Das EU-Parlament in Strassburg stimmte mit 529 gegen 98 Stimmen der weit reichendsten Reform des Chemikalienrechts zu, die unter dem Kürzel Reach bekannt ist. Reach wird voraussichtlich am 1. Juni 2007 in Kraft treten.

Auf Druck der chemischen Industrie war die Vorlage allerdings abgeschwächt worden. «Natürlich mussten wir ein wenig Wasser in unseren Wein schütten», sagte der Parlaments-Berichterstatter, der italienische Sozialdemokrat Guido Sacconi, «wichtig ist aber, dass wir nun eine Gesetzgebung haben.»

Bis zum Schluss war der Umgang mit den gefährlichsten Chemikalien umstritten. Chemiefreundliche EU-Staaten wie Deutschland setzten durch, dass ein grosser Teil der giftigen Substanzen vorerst auf dem Markt bleiben darf, wenn die Industrie ihre sichere Handhabung garantiert. Allerdings muss die Industrie Pläne für deren Ersatz beziehungsweise für die Forschung nach ungefährlicheren Alternativen vorlegen.

Entscheid frühestens im Herbst 2007

Nachdem der Entscheid in der EU gefallen ist, stellt sich die Frage, ob auch die Schweiz Reach übernimmt. Als Reach noch ein unverbindliches Projekt war, hatte der Bundesrat (Landesregierung) dies bejaht.

So hatte er 2003 in der Antwort auf eine Interpellation die neuen Elemente zum Schutz vor Chemierisiken ausdrücklich gelobt. Der Bundesrat sei «daher gewillt, diese neuen Elemente auch im schweizerischen Chemikalienrecht zu verankern, sofern sie in der EU beschlossen werden».

Doch inzwischen ist unklar, ob die Schweiz tatsächlich nachziehen will. Gegenwärtig lässt die Verwaltung die Folgen einer Reach-Übernahme für die Wirtschaft mit einer externen Studie prüfen. Eine Arbeitsgruppe der betroffenen Bundesämter soll dem Bundesrat bis im Sommer 2007 Vorschläge für das weitere Vorgehen machen.

Der zuständige Abteilungsleiter im Bundesamt für Umwelt, Georg Karlaganis, vertrat deshalb bloss noch seine persönliche Ansicht, als er kürzlich in der Fachzeitschrift Chimia schrieb: «Wir glauben, dass Reach auch für den Umweltschutz in der Schweiz einen Mehrwert darstellt. Deshalb befürworten wir eine Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung an Reach.»

Bilaterales Abkommen?

Die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie (SGCI) hat sich noch nicht festgelegt. Für den Export in die EU, der 60% ausmacht, müssen die Schweizer Chemiefirmen zukünftig ohnehin die Reach-Regeln einhalten. «Aber es müssen auch jene Firmen konkurrenzfähig bleiben, die hauptsächlich in den Rest der Welt exportieren», sagt Richard Gamma, Vizedirektor der SGCI. Er könnte sich deshalb vorstellen, dass die Schweiz Reach nur teilweise übernehmen würde.

Mit einer bloss teilweisen Übernahme könnte die Schweiz sich jedoch kaum an der neuen EU-Chemikalienagentur in Helsinki beteiligen – und der aufwändige Vollzug der neuen Regeln würde die Bundesverwaltung wohl überfordern. «Die Schweiz muss Reach übernehmen und mit der EU ein Abkommen über die Teilnahme an der Agentur abschliessen», fordert deshalb die grüne Nationalrätin Maya Graf.

swissinfo, Simon Thönen, Brüssel

In Europa sind Zehntausende von Chemikalien im Umlauf, von denen man nicht weiss, welche Schäden sie in der Umwelt und an der Gesundheit der Konsumenten anrichten.

Es handelt sich um Stoffe, die vor 1981 auf den Markt kamen. Oft bleiben sie gerade deswegen auf dem Markt, weil sie, anders als neue Chemikalien, bisher nicht getestet werden mussten.

Dies soll das neue Chemierecht der EU ändern. Bei einer neuen Chemikalien-Agentur in Helsinki müssen zukünftig rund 30’000 Stoffe registriert werden, die in einer Menge von über einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden.

Die Registrierung wird rund elf Jahre dauern.

Eine eigentliche Zulassung werden aber nur rund zweitausend besonders gefährliche Stoffe benötigen, die zum Beispiel krebserregend sind.

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