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Verlängerte Verjährungsfrist für Pädophile

Wer als Kind Opfer eines schweren Sexual- oder Gewaltdelikts wird, kann künftig bis zum 33. Altersjahr Anzeige einreichen. Der Ständerat hat dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" zugestimmt.

Die in der Initiative vorgeschlagene Lösung sowie die darin enthaltenen Begriffe wie «Pubertät» und «pornographische Straftaten» seien aus rechtlicher Sicht problematisch, sagte der Kommissionssprecher von der Schweizerischen Volkspartei (SVP), Werner Luginbühl.

Die Initiative verlangt, dass sexuelle oder pornographische Straftaten an Kindern vor der Pubertät unverjährbar sein sollen. Sie war im März 2006 vom Verein Marche Blanche mit knapp 120’000 Unterschriften eingereicht worden.

Wie bereits der Nationalrat hiess der Ständerat am Montag mit 35 zu 0 Stimmen als indirekten Gegenvorschlag eine Strafgesetzänderung gut. Danach läuft die 15-jährige Verjährungsfrist bei mündigen Tätern erst ab der Volljährigkeit des Opfers, das heisst bis zum 33. Altersjahr.

Heute verjährt die Strafverfolgung bei schweren Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern unter 16 Jahren innerhalb von 15 Jahren. In jedem Fall dauert die Verjährung aber bis mindestens zum 25. Lebensjahr des Opfers.

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