Zustupf für kränkelnde Invalidenversicherung
Das Schweizerische Parlament hat die Vorlage zur Zusatzfinanzierung der bedrängten Invalidenversicherung (IV) bereinigt. Der Ständerat hat am Donnerstag stillschweigend dem Antrag der Einigungskonferenz zugestimmt.
Der Ständerat (kleine Parlamentskammer) konnte guten Gewissens zustimmen, hatte sich doch die Einigungskonferenz in der letzten Differenz zum Nationalrat seiner Meinung angeschlossen.
Eine Einigungskonferenz wird dann eingesetzt, wenn die Differenzen nach drei Detailberatungen in jedem Rat bestehen bleiben. Ihre Aufgabe ist es, eine Lösung zu finden.
Der neu zu schaffende IV-Fonds erhält eine Starthilfe von 5 Milliarden Franken aus dem Fonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) als einmalige, nicht rückzahlbare Einlage.
Damit soll das mit jährlich 1,5 Mrd. Fr. defizitäre und insgesamt mit 11 Mrd. Fr. verschuldete Sozialwerk wieder auf gesunde Beine gestellt werden.
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Invaliden-Versicherung
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