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Bundesrat erhöht BVG-Beiträge der Arbeitslosen

(Keystone-SDA) Bern – Arbeitslose müssen ab 1. Juni höhere Beiträge für ihre berufliche Vorsorge (BVG) leisten. Der Bundesrat hat beschlossen, den Beitrag von 0,8 auf 2,5 Prozent des koordinierten Tageslohnes zu erhöhen. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitslosenversicherungsfonds.
Nur dank der Beitragserhöhung könne der Deckungsgrad der obligatorischen beruflichen Vorsorge weiterhin über 100 Prozent gehalten werden, begründet der Bundesrat seinen Entscheid. Nur so könnten die künftigen BVG-Renten für Invalidität und Tod garantiert werden.
Seit ihrer Einführung im Jahr 1996 hat der Bundesrat die Beiträge an diese Sozialversicherung für Arbeitslose wiederholt angepasst. Zuerst erhob er 5,28 Prozent. Das erwies sich jedoch als zu viel. Schrittweise wurde der Beitrag bis Anfang 2008 auf 0,8 Prozent gesenkt.
Die Versicherung deckt nur die Risiken Invalidität und Tod ab. Wollen die Arbeitslosen weiterhin Geld in ihre Altersvorsorge (2. Säule) einzahlen, müssen sie das selber tun.

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