
Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit RBS-Depot in Bätterkinden

Der Bau eines Depots des Regionalverkehrs Bern-Solothurn in Bätterkinden wird ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Das Verkehrsunternehmen rechnet mit einer rund einjährigen Verfahrensverlängerung. Die Verzögerung sei in der Terminplanung bereits berücksichtigt.
(Keystone-SDA) Sofern der Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS) den Rechtsstreit gewinnt, könnte der Baustart in der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen.
Mitte Mai hatte das Bundesamt für Verkehr die Plangenehmigung für den Depotneubau inklusive dem Umbau des Bahnhofs Bätterkinden erteilt. Dagegen ging beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eine Beschwerde ein, wie der RBS am Donnerstag mitteilte.
Im Vorfeld konnte sich der RBS nach eigenen Angaben mit vielen Betroffenen und Einsprechenden sowie der Standortgemeinde einigen. Nicht weniger als 31 Einsprachen gingen 2023 gegen das Projekt ein. Eine Einigung gelang nicht in allen Fällen. Nun werde sich das Bundesverwaltungsgericht mit den noch hängigen Fragen befassen, schreibt der RBS in seiner Mitteilung.
Ausbau geplant
Der RBS plant den Ausbau seines Angebots. Er stützt sich dabei auf Verkehrsprognosen, die in Zukunft von einem starken Wachstum der Fahrgastzahlen ausgehen. Für den Ausbau zentral sei das neue Depot in Bätterkinden. In dem Depot sollen die für den Ausbau benötigten zusätzlichen Züge abgestellt und unterhalten werden.
Gleichzeitig sollen mit dem Bau des Depots auch der Bahnhof Bätterkinden ausgebaut und die Perrons für die künftig 180 Meter langen Züge verlängert werden.
2016 fasste der RBS das Gelände in Bätterkinden für den Depotbau ins Auge. Zuvor hatte das Verkehrsunternehmen rund 30 Standorte geprüft. In der Bevölkerung gab es Bedenken wegen Lärmemissionen und der Schulwegsicherheit. Zunächst war auch der Gemeinderat dem Projekt gegenüber skeptisch.