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Schweiz soll zahlen

Die EU wünscht einen Systemwechsel bei der Ausrichtung von Arbeitslosengelder an Grenzgänger. Keystone

Die EU will, dass arbeitslose Grenzgänger ihr Arbeitslosengeld zukünftig in dem Land beziehen, in welchem sie ihre Stelle verloren haben. Für die Schweizer Arbeitslosenversicherung würden das Mehrkosten von hunderten Millionen Franken bedeuten.

Die EU plant für arbeitslose Grenzgänger europaweit einen Systemwechsel: Statt wie bisher Arbeitslosengelder vom Staat des Wohnsitzes zu beziehen, sollen sie dies zukünftig vom Staat, in dem sie gearbeitet haben.

Das könnte auch Konsequenzen für die Schweiz haben, die heute schon ein Grenzgängermagnet ist. Für sie ist in einem Anhang zum Personenfreizügigkeitsabkommen geregelt, wie Grenzgänger versichert sind.

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Die Schweiz – ein Mekka für Grenzgänger?

Die Schweiz ist sehr beliebt bei Arbeitnehmern im grenznahen Ausland: Fast 315’000 Grenzgänger arbeiten in der Schweiz. Kaum ein Land in Europa hat so viele.

Grenzgänger bezahlen in der Schweiz Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Wenn sie arbeitslos werden, bezahlt der Wohnsitzstaat das Arbeitslosengeld.

Die Schweiz beteiligt sich zwar an den Kosten. Doch ihr Beitrag ist niedriger als die Summe der von Grenzgängern bezahlten Versicherungsbeiträge. Für die Schweiz resultiert also ein Plus. Vor allem in Italien und Frankreich stösst dies auf Unmut.

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Auch in der Schweiz finden manche das System ungerecht. Doch der Systemwechsel der EU könnte die Schweiz noch attraktiver für Grenzgänger machen, als sie es ohnehin schon ist. Denn die Sozialleistungen sind in der Schweiz besser als in den meisten EU-Länder.

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Die Schweiz muss verhandeln

In Bern bereitet man sich auf harte Verhandlungen mit der EU vor.

Laut Boris Zürcher, Leiter Direktion für Arbeit Seco, muss die Schweiz den EU-Systemwechsel nicht automatisch akzeptieren. «Das ist nicht Teil des zweiten Anhangs zum Personenfreizügigkeitsabkommen», erklärt er gegenüber SRF. Die Schweiz könne autonom mitbeschliessen, ob sie die Änderung übernehmen wolle. 

Vorerst handelt es sich ohnehin bloss um einen Vorschlag der EU-Kommission. Die EU muss zunächst selbst entscheiden, ob sie  den Systemwechsel will.

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