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CH/Bern berichtet über Stand des UBS-Amtshilfeverfahrens

Bern/Zürich (awp/sda) – Der Schleier über dem UBS-Steuerabkommen mit den USA lüftet sich: Am (morgigen) Dienstag berichten das Bundesamt für Justiz und die Eidg. Steuerverwaltung über den Stand des Amtshilfeverfahrens der US-Justizbehörden gegen die Grossbank UBS.
So soll der bisher geheim gehaltene Anhang der aussergerichtlichen Einigung zwischen der Schweiz, der UBS und den US-Justizbehörden vom 19. August veröffentlicht werden, wie das Justiz- und Polizeidepartement EJPD vorgängig bekannt gegeben hat. Der Vertrag beendete vorläufig den Konflikt zwischen der Grossbank und den USA.
Mit dieser Einigung muss die Grossbank der Washingtoner Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) über 4’450 Konten von US-Kunden Auskünfte geben. Im Februar hatte die Behörde noch die Offenlegung von 52’000 Kundenverhältnissen verlangt und ein Gerichtsverfahren angestrengt.
Kritiker bezeichneten die Einigung als ernsthafte Beschädigung des Schweizer Bankgeheimnisses. Aussenministerin Micheline Calmy-Rey, deren Departement in den Verhandlungen mit den USA federführend gewesen war, bezeichnete den Abschluss hingegen als “Friedensvertrag”.
Laut US-Botschafter Donald Beyer haben sich bereits 9’000 Amerikaner mit Konten in der Schweiz selbst angezeigt. Eventuell müsse die UBS weit weniger Informationen aushändigen, als angenommen worden sei, sagte der Repräsentant der US-Regierung in Bern kürzlich gegenüber World Radio Switzerland.
Der Konflikt war im April 2008 ausgebrochen, als die US-Behörden die UBS der systematischen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verdächtigten den Top-Banker Martin Liechti als Zeuge festhielten. Nachdem der Ex-UBS-Kundenberater Bradley Birkenfeld kurz darauf vor Gericht zugab, US-Bürgern bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben, musste im Juli auch die Bank Fehlverhalten zugeben.
Im Februar 2008 bezahlte die UBS 780 Mio USD-Strafe und gab Informationen zu rund 250 Konten preis. Mit der Forderung des IRS nach der Herausgabe von 52’000 Kontoinformationen mithilfe eines Zivilverfahrens (“John Doe Summons”) weitete sich der Streit zu einem diplomatischen Konflikt zwischen der Schweiz und den USA aus.
Die Einigung zwischen den Konfliktparteien, begleitet von der Paraphierung eines revidierten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Bern und Washington, entschärfte den Konflikt im vergangenen Sommer. Im August wurde ein geplantes Verfahren gegen die UBS vor dem Bundesbezirksgericht in Miami abgesagt.
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