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CH/Bundesgericht gibt Journalist Recht auf Einsicht in Bundesratsakten

Lausanne (awp/sda) – Das Bundesgericht schlägt eine Bresche für den öffentlichen Zugang zu Dokumenten von Bundesratsgeschäften. Ein Journalist erhält Einsicht in die Abgangsregelung von Walter Eberle, dem früheren EJPD-Generalsekretär in der Ära Blocher.
Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement und anschliessend das Bundesverwaltungsgericht hatten sich gegen die Herausgabe des fraglichen Dokuments gestellt. Sie vertraten die Ansicht, dass der Antrag an den Gesamtbundesrat zur Genehmigung der Abgangsvereinbarung als Mitberichtsverfahren zu qualifizieren sei.
Für Dokumente aus dem Mitberichtsverfahren bestehe gemäss dem Öffentlichkeitsgesetz indessen kein Recht auf öffentlichen Zugang. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid in seiner Sitzung vom Mittwoch nun umgestossen und die Beschwerde des Journalisten gutgeheissen, der die Einsicht verlangt hatte.
Nach Ansicht der Richter in Lausanne zählt die Abgangsregelung selber nicht zum Mitberichtsverfahren. Dieses beginne erst mit dem Antrag an den Gesamtbundesrat. Die Abgangsregelung sei indessen bereits zuvor erstellt worden und deshalb freizugeben. Seinen Entscheid hat das Gericht mit drei zu zwei Richterstimmen gefällt.
cf

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