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CH/Bundesrat will UBS Kosten für Amtshilfeverfahren auferlegen

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat will die Kosten von rund 40 Mio CHF für das Amtshilfeverfahren mit den USA der UBS auferlegen. Er hat am Mittwoch beschlossen, dem Parlament einen Bundesbeschluss vorzulegen, der die gesetzliche Grundlage dafür schaffen würde.
Bereits verabschiedet hat der Bundesrat die Botschaft zum Amtshilfeabkommen, so dass nun das Parlament darüber befinden kann. Der Bundesrat hatte im Februar entschieden, das Abkommen dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen.
Damit reagierte er auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses war zum Schluss gekommen, dass der Vergleich, den der Bundesrat mit den USA ausgehandelt hatte, nicht rechtens war. Die nachträgliche Genehmigung durch das Parlament soll der Schweiz ermöglichen, ihre Verpflichtungen gegenüber den USA einzuhalten.
Nur die Umsetzung des Abkommens gewährleiste, dass der Konflikt mit den USA beigelegt werden könne, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). So könne die Herausgabe von Kundendaten in einem rechtsstaatlichen Rahmen erfolgen.
Das Abkommen ist umstritten. Insbesondere die SVP und die SP haben Vorbehalte angemeldet. Die SP knüpft ihre Zustimmung an Bedingungen wie Sondersteuer für Boni. Nach dem Willen des Bundesrates soll das Volk nicht das letzte Wort haben. Er will das Abkommen nicht – wie von verschiedener Seite gefordert – dem fakultativen Referendum unterstellen.
Das Abkommen enthalte keine wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen, begründet der Bundesrat diesen Entscheid. Es betreffe nur ein einziges Amtshilfegesuch der USA und rund 4450 UBS-Kunden. Die künftige Amtshilfe mit den USA regle es nicht.
cc

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