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CH/Ehe und Kokubinat soll erbrechtlich nicht gleichgestellt werden

Bern (awp/sda) – Unverheiratete Paare und Eheleute sollen erbrechtlich nicht gleich behandelt werden. Die Rechtskommission des Nationalrats hat sich dagegen ausgesprochen, das Erbrecht mit der Zielsetzung zu revidieren, Ehe und Konkubinat gleichzustellen.
Die Rechtskommission beschloss deshalb, im Motionstext von Felix Gutzwiller (FDP/ZH) ausdrücklich festzuhalten, dass zu einer solchen Änderung kein Anlass besteht.
Die Kommission unterstützte aber die grundsätzliche Stossrichtung der Motion, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, die mehr als hundertjährige erbrechtlichen Bestimmungen über den Pflichtteil der Eltern und Nachkommen an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.
In der abgeänderten Form stimmte die Rechtskommission der von einer überparteilichen Parlamentarier-Gruppe formulierten Motion knapp mit 9 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.
Der Gruppe gehören neben Gutzwiller auch Rolf Schweiger (FDP/ZG) und Verena Diener (glp/ZH) aus dem Ständerat sowie Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) an. Ursprünglich gehörte auch die neue Bundesrätin Simonetta Sommaruga dazu.
Die Gruppe begründete die Motion damit, dass das Gesetz nicht mehr auf die heutigen Familienverhältnisse zugeschnitten sei. Neben der Gleichstellung von Ehe- und Konkubinatspaaren forderten sie, dass das Pflichteilsrecht der Eltern wegen der seit 1912 sprunghaft angestiegenen Lebenserwartung aufgehoben wird.
uh

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