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CH/ElCom senkt Tarife des Übertragungsnetzes für 2012 ab

Bern (awp) – Der Stromregulator ElCom akzeptiert die von der Netzbetreiberin Swissgrid publizierten Tarife für die Nutzung des Übertragungsnetzes für das Jahr 2012 nicht. Diese sollten um rund 20% höher ausfallen als 2011. Die ElCom habe die Tarife daher im Voraus auf die Höhe der aktuell gültigen Tarife abgesenkt, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Dies entspricht rund 70 Mio CHF, wie Kommissionssekretär Frank Rutschmann auf Anfrage von AWP erklärte.
Weil die ElCom die angekündigte Tariferhöhung als nicht gerechtfertigt ansieht, hat sie eine Untersuchung der Kosten und Tarife des Übertragungsnetzes – ohne Systemdienstleistungen – eingeleitet. Die übrigen durch Swissgrid publizierten Tarife für 2012 seien nicht vorsorglich abgesenkt worden, hiess es weiter.
Die Frage der anrechenbaren Kosten für das Übertragungsnetz beschäftigt derzeit das Bundesgericht in Lausanne. Ein Entscheid könnte bis Ende Jahr vorliegen, der Auswirkungen für die ganze Branche hat.
Strittig ist die Frage, wie die Netze zu bewerten sind. Gemäss ElCom ist etwa die sogenannte synthetische Netzbewertung nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Methode sieht die Berechnung nach dem Wiederbeschaffungswert vor, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht mehr feststellbar sind.
Dem Regulator zufolge muss die Berechnung aber die tatsächlichen Werte widerspiegeln. Entsprechend nahm die ElCom Abzüge vor, und zwar auch für die vergangenen Jahre. Energieversorger, die ihre Netze seit Januar 2008 nach anderen Grundsätzen bewertet haben, müssten ihre Tarife nach Einschätzung des Regulators entsprechend korrigieren.
“Für die Konsumenten gäbe es keine Auswirkungen, wenn das Bundesgericht die Position der ElCom bestätigt. Andernfalls wären Tarifsteigerungen denkbar, die aber über Deckungsdifferenzen abgewickelt und somit stufenweise erfolgen würden”, sagte Rutschmann.
Allfällige Anpassungen – und damit die finanziellen Folgen für Konsumenten und Energieunternehmen – können laut ElCom derzeit nicht präzisiert werden. Es komme darauf an, wie das Bundesgericht die einzelnen Fragen, darunter die synthetische Netzbewertung, beurteile, hiess es.
cc/ps

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