CH/Nationalrat stimmt zehn revidierten Doppelbesteuerungsabkommen zu
Bern (awp/sda) – Das Bankgeheimnis soll gegenüber zehn Staaten gelockert werden. Auch der Nationalrat hat am Donnerstag einer ersten Serie von Doppelbesteuerungsabkommen zugestimmt, welche neu den erweiterten Informationsaustausch nach OECD-Standard vorsehen.
Gemäss dieser Bestimmung wird auch bei Steuerhinterziehung und nicht nur bei Steuerbetrug Amtshilfe geleistet. Dies allerdings nur aufgrund einer Anfrage und für konkret benannte Fälle. Mehrmals bekräftigte Finanzminister Hans-Rudolf Merz im Rat, dass es weder den automatischen Informationsaustausch geben werde noch allgemeine Anfragen – so genannte Fishing Expeditions – akzeptiert würden.
Von den gelockerten Voraussetzungen für die Amtshilfe sollen vorerst die USA, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, Mexiko Österreich, Norwegen, Finnland, Luxemburg und Katar profitieren. Gegen die geänderten Doppelbesteuerungsabkommen stimmte die SVP-Fraktion.
Ohne Erfolg hatte sie zuvor Nichteintreten oder Rückweisung an den Bundesrat beantragt. Sie verlangte weitere Absicherungen, weil sie nicht daran glaubt, dass die Zugeständnisse der Schweiz den internationalen Druck vom Bankgeheimnis nehmen werden. Die OECD habe längst Vorbereitungen getroffen, um den automatischen Informationsaustausch durchzusetzen, sagte der Zürcher SVP-Vertreter Hans Kaufmann.
Auch eine kleine Minderheit von Grünen und äusserer Linken hatte die Rückweisung der Vorlagen beantragt, jedoch aus anderen Gründen: Ihre Kritik richtete sich gegen die Tatsache, dass mit den Abkommen einige wenige Länder privilegiert behandelt würden. Die neuen Bestimmungen kämen nur bei jenen zum Zug, die «ihre Macht gezeigt und die Schweiz dazu gezwungen haben», sagte Louis Schelbert (Grüne/LU).
Er forderte, dass die Schweiz gegenüber allen Staaten auf die Unterscheidung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung verzichtet, desgleichen gegenüber inländischen Steuerbehörden. Zudem wollte er den Bundesrat beauftragen, ein Rahmengesetz mit diesem Inhalt auszuarbeiten.
Die gleichen Forderungen formulierte Hans-Jürg Fehr (SH) für die SP. Mit der Revision der Doppelbesteuerungsabkommen sei erst die halbe Arbeit getan, sagte er. Den Rückweisungsantrag Schelberts unterstützte die SP-Fraktion aber nicht, weil mit jeder Verzögerung neue Probleme mit dem Ausland drohten, erklärte Fehr den Antrag. Dieser scheiterte mit 139 zu 20 Stimmen bei 22 Enthaltungen.
Der Ständerat hat den ersten zehn ergänzten Abkommen bereits zugestimmt. Wie die kleine Kammer hat auch der Nationalrat die Ratifizierungs-Beschlüsse ergänzt: Er verlangt vom Bundesrat, dass er möglichst rasch ein Rahmengesetz zur Umsetzung der Amtshilfe vorlegt. Die Arbeiten am so genannten Fiskalamtshilfegesetz sind laut Finanzminister Hans-Rudolf Merz bereits im Gang.
Vorläufig werden die DBA auf der Basis einer Verordnung umgesetzt. Gegen den Widerstand der Linken verlangen die Räte zudem vom Bundesrat, dass er gegenüber den Vertragspartnern klarstellt, dass aufgrund gestohlener Daten keine Amtshilfe geleistet wird.
Die Abkommen sind nun bereit für die Schlussabstimmung. Jedes einzelne unterliegt dem fakultativen Referendum. Ein solches zeichnet sich jedoch derzeit nicht ab. Bei der SVP sei ein Referendum bisher jedenfalls nicht diskutiert worden, hiess es im Generalsekretariat auf Anfrage.
Inzwischen sind 15 Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard unterzeichnet. Auslöser für die Neuverhandlungen war der zunehmende internationale Druck auf das Bankgeheimnis. Um die Schweiz aus dem Kreuzfeuer der Kritik zu bringen, beschloss der Bundesrat im März 2009, mit interessierten Staaten die DBA den Amtshilfebestimmungen des OECD-Musterabkommens anzupassen.