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CH/Revidiertes Strommarktgesetz tritt erst per 2015 in Kraft

Bern (awp) – Die Revision des Strommarktgesetzes dauert länger als ursprünglich geplant. Das Eidgenössische Amt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) habe den Bundesrat und die parlamentarische Energiekommission in diesen Tagen über den zusätzlichen Zeitbedarf für die laufenden Arbeiten informiert, teilte die Bundesverwaltung am Dienstag mit. Das revidierte Gesetz (StromVG) soll demnach per 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Der im November 2009 festgelegte Zeitplan muss um ein Jahr verlängert werden. Die Vernehmlassung ist neu für den Sommer 2012 vorgesehen.
Im November 2009 hatte der Bundesrat dem UVEK den Auftrag zur Vorbereitung einer Revision des Stromversorgungsgesetzes gegeben. Die Prüfung der «teils sehr komplexen» materiellen Inhalte und rechtlichen Grundlagen dauere noch immer an, wird die Verzögerung im Zeitplan begründet. Einige der Inhalte und Grundlagen müssten in weiteren Studien vertieft untersucht werden, bevor sie in den Vernehmlassungsentwurf des revidierten Gesetzes einfliessen könnten.
Der Bundesrat hatte im November 2009 festgestellt, dass die erklärten Ziele der Marktöffnung, nämlich die Schaffung einer wettbewerbsorientierten und sicheren Stromversorung mit transparenten Preisen, noch nicht erreicht worden sei.
cf/ra

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