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CH/Rüstungsgüter: Bundesrat verbietet Lieferung nach Guinea

Bern (awp/sda) – Die Schweiz schliesst sich den Sanktionen gegen Guinea an, welche die EU Ende Oktober gegen das westafrikanische Land verhängt hat. Ab Donnerstag sind Lieferung, Verkauf, Durchfuhr und Vermittlung von Rüstungsgütern nach Guinea verboten.
Der Bundesrat erliess am Mittwoch eine entsprechende Verordnung. Diese sieht zudem für 42 Mitglieder des Comité National pour la Démocratie et le Développement (CNDD) ein Ein- und Durchreiseverbot vor.
Die Schweiz übernimmt somit dieselben Massnahmen, welche die EU am 27. Oktober 2009 beschlossen hat. Die EU hatte die Sanktionen verhängt als Reaktion auf die blutige Niederschlagung einer Kundgebung der Opposition durch die guineische Armee im Stadion von Conakry Ende September.
Die Sanktionen sollen die Mitglieder der Putschregierung veranlassen, künftig den Respekt der Menschenrechte zu garantieren. Auch soll die Regierung die Rechtsstaatlichkeit und eine verfassungsmässige Regierungsform gewährleisten.
Bereits bisher wurden Exporte von Rüstungsgütern nach Guinea in der Schweiz äusserst restriktiv gehandhabt. So wurde in den vergangenen zehn Jahren lediglich die Ausfuhr eines Jagdgewehrs und einer Pistole bewilligt.
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