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CH/SECO prüft Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate

Bern (awp/sda) – Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO prüft, ob die Höchstdauer für Kurzarbeitsentschädigung von heute 18 auf 24 Monate erhöht werden soll. Dazu hat das SECO am Dienstag eine dreiwöchige Anhörung eröffnet. Der Bundesrat will im März entscheiden.
Das SECO will unter anderem von der Wirtschaft und den Parteien wissen, ob der Bundesrat auf Anfang April 2010 die entsprechende Verordnung in diesem Sinne anpassen soll. Entscheidet sich die Regierung für eine verlängerte Kurzarbeits-Bezugsdauer, sollen Firmen bis Ende 2011 während 24 Monate Kurzarbeitsentschädigungen erhalten dürfen, wie das SECO mitteilte.
Dank der Kurzarbeitsentschädigung können Unternehmen Konjunktureinbrüche überbrücken, ohne sofort Personal zu entlassen. Auf diese Weise werden weniger Menschen arbeitslos. Die Firmen können zudem das Know-how im Betrieb behalten.
Die Konjunktur-Experten des Bundes erwarten für die nächsten zwei Jahre eine weiterhin hohe Arbeitslosigkeit. Im Dezember lag sie bereits bei 4,4% – so hoch wie seit 1998 nicht mehr. Im Gesamtjahr rechnet der Bund mit einer durchschnittlichen Quote von 4,9%.
Um dem entgegen zu wirken und um den Firmen eine gewisse Planungssicherheit zu geben, will der Bundesrat frühzeitig über die Verlängerung der Bezugsdauer entscheiden.
Die Kompetenz dazu wurde dem Bundesrat letztes Jahr im Rahmen des 3. Konjunkturpakets von einem eher kritischen Parlament erteilt. Bislang galt die 24-Monate-Frist in der Schweiz nur während der schweren Wirtschaftskrise der 1990er-Jahre.

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