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CH/Ständerat nimmt Abzocker-Debatte wieder auf

Bern (awp/sda) – Der Ständerat hat am Montagabend die Debatte über den indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative aufgenommen. Ziel von Initiative und Gegenvorschlag ist es, die Aktionärsrechte zu stärken und so Lohn- und Boni-Exzesse zu verhindern.
Die Räte befassen sich seit geraumer Zeit mit der Initiative und möglichen Alternativen dazu. Ein indirekter Gegenvorschlag in Form einer Aktienrechtsrevision stand schon einmal zur Diskussion. Der Ständerat verwässerte aber den Vorschlag des Bundesrates so stark, dass dieser als Gegenvorschlag nicht mehr in Frage kam.
Im Frühjahr verabschiedete der Nationalrat dann einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsebene. Im Sommer einigten sich die Räte jedoch darauf, es erneut mit einer Aktienrechtsrevision zu versuchen. Die vorberatende Ständeratskommission arbeitete eine Vorlage aus, über die nun der Ständerat zu befinden hat.
Der aktuell diskutierte Gegenvorschlag nimmt zentrale Punkte der Initiative auf, lässt aber den Aktionären teilweise mehr Freiheiten. Sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag verlangen, dass die Generalversammlung jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen für den Verwaltungsrat abstimmen muss.
Anders sieht es bei den Vergütungen für die Geschäftsleitung aus: Gemäss der Initiative von Thomas Minder soll die Generalversammlung auch über diese zwingend abstimmen müssen, gemäss dem Gegenvorschlag hätten die Aktionäre die Möglichkeit, in den Statuten etwas anderes zu verankern.
Goldene Fallschirme und Antrittszahlungen sollen auch nach dem Gegenvorschlag grundsätzlich untersagt sein. Im Unterschied zur Volksinitiative sollen aber Ausnahmen möglich bleiben, etwa um Top-Kader anzuwerben. Die Organ- und Depotstimmrechtsvertretung abschaffen wollen sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag.
Die zentralen Punkte zur Stärkung der Aktionärsrechte werden nicht mehr bekämpft. Umstritten ist jedoch die Boni-Besteuerung: Nach dem Vorschlag der vorberatenden Ständeratskommission sollen Unternehmen künftig hohe Boni als Gewinn versteuern müssen.
Die Kommission hatte sich allerdings nur mit einer knappen Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen für das sogenannte Tantiemen-Modell ausgesprochen. Das Modell sieht vor, dass jener Teil der Vergütungen, der drei Millionen Franken übersteigt, nicht als Lohn, sondern als Tantieme zu betrachten ist.
Boni über dieser Grenze wären damit steuerlich nicht mehr abzugsfähig und müssten von den Aktionären bewilligt werden. Zudem dürften sie nur ausbezahlt werden, wenn das Unternehmen einen Gewinn geschrieben und eine Dividende ausgerichtet hat.
Diese Regelung soll für börsenkotierte Unternehmen ebenso gelten wie für nicht börsenkotierte. Die Kommission betont, dass die Regelung nicht zulasten der AHV gehen würde: Auf den Tantiemen wären – wie auf dem Lohn – Sozialbeiträge zu entrichten.
Ob die «Bonussteuer» im Ständerat eine Mehrheit findet, ist offen. Die Gegner aus den Reihen der bürgerlichen Parteien monieren, diese Regulierung führe zu einer zusätzlichen Steuerbelastung für die Unternehmen. Manche fordern, dass im Gegenzug die Gewinnsteuern gesenkt werden.
Der Ständerat hat über diverse Anträge zu befinden, darunter auch ein Nichteintretensantrag zum Tantiemen-Modell. Die Gegner einer Bonussteuer wollen im Gesetz lediglich verankern, dass Boni über drei Millionen in Verlustjahren in der Regel unzulässig sind, wobei die Generalversammlung Ausnahmen beschliessen könnte, wenn diese im Interesse des Unternehmens wären.

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