CH/Ständeratskommission empfiehlt Annahme der «Lex Duvalier»
Bern (awp/sda) – Die Kommission für Rechtsfragen (RK) des Ständerats beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, die Vorlage des Bundesrats zur Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen anzunehmen. Zwei Minderheitsanträge möchten Änderungen an der sogenannten Lex Duvalier.
Wie die RK in einer Medienmitteilung vom Freitag festhält, nimmt die Schweiz seit Ende der Achtzigerjahre den Weg einer proaktiven, auf Prävention und Rechtshilfe beruhenden Rückerstattungspolitik, wenn es um unrechtmässig erworbene Vermögenswerte politisch exponierter Personen geht.
Die zunehmende Anzahl von Staaten, deren staatliche Strukturen versagen, namentlich die Fälle Mobutu und Duvalier, hätte jedoch auch die Grenzen dieses Systems aufgezeigt.
Die bundesrätliche Vorlage versteht sich als Ergänzung zum Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Sie ermöglicht die Einziehung von Vermögenswerten, die offensichtlich unrechtmässiger Herkunft sind, ohne strafrechtliche Verurteilung.
Das Gesetz soll auch bei den Duvalier-Geldern Anwendung finden. Der Bundesrat musste diese Anfang Jahr erneut sperren, nachdem das Bundesgericht entschieden hatte, dass sie aufgrund der Verfolgungsverjährung an die Vermögensträger zurückzuerstatten sind.
Die Rechtskommission des Ständerats lehnte mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen einen Antrag ab, wonach das Gesetz nicht zur Anwendung kommen soll, wenn ein Geschädigter an den Vermögenswerten Rechte gemäss Artikel 70 des Strafgesetzbuches (Einziehung) geltend machen kann.
Ein Antrag, dass die Sperr- und Rückerstattungskosten ganz oder teilweise den Finanzintermediären in Rechnung gestellt werden können, wurde mit 8 zu 5 Stimmen verworfen. Diese beiden Änderungen werden dem Ständerat als Minderheitsanträge unterbreitet.