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CH/Versicherungsvertragsgesetz wird revidiert – Bundesrat publiziert Botschaft

Bern (awp/sda) – Ein 14-tägiges Widerrufsrecht, Verlängerung der Verjährungsfrist, ein allgemeines Kündigungsrecht – unter anderem diese Neuerungen strebt der Bundesrat mit der Totalrevision des über hundert Jahre alten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur VVG-Revision veröffentlicht. Die Revision wurde erforderlich, weil das geltende Gesetz den heutigen Anforderungen des modernen Versicherungsmarktes nicht mehr genügte, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Ein Anliegen ist es, zwischen den Vertragsparteien gleich lange Spiesse zu schaffen.
Wer künftig übereilt eine Versicherung abschliesst, soll den Vertrag neu innert 14 Tagen widerrufen dürfen. Ausgeschlossen ist dieses Recht nur bei kollektiven Personenversicherungen, bei vorläufigen Deckungszusagen sowie bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
Ferner wird ein ordentliches Kündigungsrecht nach einer Vertragsdauer von drei Jahren eingeführt. Die Parteien können sich aber auch auf beidseitig geltende kürzere Kündigungsfristen einigen. Lebensversicherungen können bereits nach einem Jahr gekündigt werden.
Die Verjährungsfrist für Versicherungsleistungen wird von zwei auf zehn Jahre und jene für Prämieneinforderungen von zwei auf fünf Jahre verlängert. Neu besteht zudem die Möglichkeit, Rückwärtsversicherungen abzuschliessen. Der Entwurf räumt den Vertragsparteien die Möglichkeit ein, in gegebenen Fällen die Versicherungsdeckung für die Vergangenheit zu vereinbaren.
Neu sind ausserdem unter bestimmten Voraussetzungen Prämienerhöhungen während der Vertragslaufzeit möglich. Im geltenden Recht gibt es hierzu – ausser für Lebensversicherungen – keine Regelungen.

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