Achteinhalb Jahre Haft in der Affäre Stern
Das Genfer Geschworenengericht hat die Ex-Geliebte des französischen Bankiers Edouard Stern zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.
Die 40-jährige Französin Cécile B. sass bereits vier Jahre in Untersuchungshaft. Die Frau hatte zugegeben, den 50-jährigen Bankier am 28. Februrar 2005 während sadomasochistischen Sexspielen mit vier Schüssen getötet zu haben.
Die Geschworenen, welche die Bluttat als überlegt und zynisch bewerteten, blieben damit deutlich unter dem Antrag von Staatsanwalt Daniel Zapelli, der elf Jahre gefordert hatte.
Eine von Stern versprochene und später gesperrte Million Dollar sowie die Trennungsabsichten des Bankiers waren vom Geschworenengericht als auslösende Elemente für die Tat angeführt worden.
Die Verteidigung hatte eine milde Bestrafung wegen Totschlags gefordert.
Mit der Strafe von acht Jahren und sechs Monaten könnte die 40-jährige Französin bereits in 17 Monaten auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden, wie ihr Anwalt erklärte. Sie hat bereits über vier Jahre Untersuchungshaft hinter sich, die ihr angerechnet werden.
swissinfo.ch und Agenturen
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