Alles braucht seine Zeit: Schweizer Forschung in Europa
Die Teilnahme der Schweiz am neuen EU-Forschungs-Rahmenprogramm macht ein Verhandlungs-Mandat der EU-Kommission nötig.
Das Forschungs-Abkommen, Teil der sieben bilateralen Verträge, verbessert für Schweizer Forscher den Zugang zu Forschungs-Projekten in der Europäischen Union (EU). Experten der Schweiz und der EU erörterten am Freitag in Bern, wie dies über das derzeit laufende 5. EU-Forschungs-Rahmenprogramm hinaus geschehen kann.
Neues Mandat erforderlich
Abgeschlossen wurde das Forschungs-Abkommen mit Bezug auf das derzeitige Rahmenprogramm. Dieses läuft jedoch Ende 2002 aus. Erst nach der Verabschiedung des 6. Rahmenprogramms durch die EU könne aber die Teilnahme der Schweiz am neuen Programm festgelegt werden, teilte das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) mit.
EU-Parlament und EU-Ministerrat dürften das 6. Rahmenprogramm im Herbst 2002 beschliessen. Schon jetzt hielt aber die EU-Delegation fest, dass für eine Schweizer Teilnahme erneut ein Verhandlungsmandat der EU-Kommission nötig sei. Dies gab der Schweizer Delegationsleiter Paul-Erich Zinsli bekannt.
Abkommen teils überholt
Ein solches Mandat müsste vom EU-Ministerrat abgesegnet werden. Schon zuvor sollen aber die weiteren nötigen Schritte für ein Mitmachen der Schweiz beim 6. Rahmenprogramm abgeklärt werden, erklärte der stellvertretende BBW-Direktor nach dem Treffen weiter. Expertengespräche seien für Anfang 2002 vorgesehen.
Im 5. Rahmenprogramm können Schweizer Forscher jedoch nicht mehr von den besseren Finanzbedingungen des Forschungs-Abkommens profitieren: Wegen der verspäteten Ratifikation der Bilateralen durch die EU tritt das Forschungs-Abkommen erst 2002 in Kraft, ein Einstieg in die neue Finanzregelung wäre jedoch erst Anfang des nächsten Kalenderjahres möglich, wenn das Rahmenprogramm ausläuft.
swissinfo und Agenturen
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