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Appellations- Prozess gegen mutmasslichen ruandischen Kriegsverbrecher eröffnet

Blick in den Gerichtssaal im Genfer "Palais de Justice", wo der Prozess gegen Fulgence Niyonteze stattfindet. Keystone

In Genf hat am Montag (15.05.) der Appellationsprozess gegen einen mutmasslichen Kriegsverbrecher aus Ruanda begonnen. Der Hutu Fulgence Niyonteze war im April 1999 in Lausanne zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt worden.

Der Appellations-Prozess wird vermutlich zwei Wochen dauern.

Der frühere Bürgermeister des Dorfes Mushubati beteuerte zum Auftakt des Prozesses vor dem Militärappellationsgericht 1 erneut seine Unschuld und verlangte seine Freilassung. Er habe sich dem Regime widersetzt und sich für ein friedliches Zusammenleben aller Ethnien in Ruanda eingesetzt.

Niemals habe er die Bevölkerung zur Jagd auf Tutsis angestiftet, erklärte der Angeklagte dem fünfköpfigen Militärgericht, das unter der Leitung von Oberst Luc Hafner tagt. Der 36-jährige Hutu zeigt sich «schockiert» von den damaligen Vorgängen in Ruanda.

Das Divisionsgericht 2 hatte den Mann 1999 nach einem dreiwöchigen Prozess für schuldig befunden, sich 1994 an den Massakern gegen die Tutsis beteiligt zu haben. Das Gericht war in allen wichtigen Punkten der Anklage gefolgt.

Der frühere Bürgermeister wurde wegen Mordes, vollendeten Mordversuchs, Anstiftung zum Mord sowie schwerer Verstösse gegen die Genfer Konvention zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe sowie zu 15 Jahren Landesverweisung verurteilt.

Niyonteze war 1994 aus Ruanda geflüchtet und hatte in der Schweiz um Asyl nachgesucht. Nach verschiedenen Hinweisen von Landsleuten, er habe sich am Völkermord gegen die Tutsis beteiligt, wurde er im August 1996 verhaftet. Er befindet sich zur Zeit in der Genfer Strafanstalt Champ-Dollon.

Es ist das zweite Mal, dass sich die Schweizer Militärjustiz mit ausländischen Kriegsverbrechen befassen muss. Vor drei Jahren hatte die Schweizer Militärjustiz einen Serben, dem ebenfalls Kriegsverbrechen zur Last gelegt worden waren, mangels Beweisen freigesprochen. Der Mann erhielt eine Haftentschädigung von 100’000 Franken.

swissinfo und Agenturen

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