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Auch das Kader streitet ab

Felix Oehler, ehemaliger General Manager von Adventure World, auf dem Weg vors Gericht. Keystone Archive

Sicherheitsfragen beherrschten den zweiten Tag des Canyoning-Prozesses in Interlaken. Die zwei General Managers von Adventure World wiesen jede Verantwortung für das Unglück von sich.

Der angeklagte General Manager, Felix Oehler, war am Unglückstag verantwortlicher Leiter auf der Basis von Adventure World. Die Anklage wirft ihm und seinem Stellvertreter vor, sie hätten die Guides mangelhaft über die Gefahren informiert. Zudem hätten sie am 27. Juli 1999 den abendlichen Canyoning-Trip nicht gestoppt, obwohl die Wetterprognosen Gewitter ankündigten.

Der General Manager und sein Stellvertreter wiesen jede Schuld von sich, wie dies schon am Vortag die drei Verwaltungsräte getan hatten. Verantwortlich für die Beurteilung des Wetters sei der Lead Guide gewesen. Die mündlichen Weisungen an die Guides hätten Canyoning bei starken Gewittern, Hagel und schwarzen Wolken verboten.

Der Lead Guide bestätigte alle Aussagen seiner Vorgesetzten – auch, dass die Verantwortung für den fatalen Entscheid zum Aufbruch ins Saxettal bei ihm lag. Aber er sei sich keines Fehlers bewusst.

Am Unglückstag sei der Wasserstand sehr tief gewesen, sagte der angeklagte Oehler. Es sei sogar die Rede davon gewesen, das Canyoning mangels Wasser abzubrechen. Eine Flutwelle wie jene, welche damals 21 Menschen in den Tod riss, habe niemand für möglich gehalten.

Der fahrlässigen Tötung angeklagt

Unter grosser internationaler Beachtung hatte der Prozess am Montag begonnen. Acht Angeklagte – drei damalige Verwaltungsräte und Guides der Firma Adventure World, welche die Canyoning-Tour organisiert hatte – stehen vor Gericht. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

In den ersten drei Prozesstagen werden die Beschuldigten befragt, am Donnerstag und Freitag die Zeugen. Die Plädoyers sind für Montag nächster Woche vorgesehen, die Urteilseröffnung für Dienstag. Die Angeklagten müssen mit Gefängnis-Strafen von bis zu einem Jahr rechnen. Dieses Strafmass kann Einzelrichter Thomas Zbinden maximal verhängen.

swissinfo und Agenturen

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