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Borodin zu Busse verurteilt

Bernard Bertossa (l.) möchte das Verfahren gegen Pawel Borodin (r.) noch während seiner Zeit als Generalstaatsanwalt zu Ende bringen. swissinfo.ch

300'000 Franken wegen Geldwäscherei für den früheren Kreml-Verwalter Pawel Borodin - mit diesem Strafbefehl setzt die Genfer Staatsanwaltschaft dem langwierigen Verfahren ein Ende.

Mit der Busse will der Generalstaatsanwalt das Korruptions-Verfahren einstellen. Bernard Bertossa bestätigte am Dienstag eine Meldung der russischen Nachrichtenagentur Interfax. Borodin sei am Montag davon in Kenntnis gesetzt worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Genf hatte Borodin und seine Familie verdächtigt, bei der 329 Mio. Euro teuren Renovierung des Grossen Kreml-Palastes von Schweizer Firmen über 30 Mio. Franken Bestechungs-Gelder erhalten und verschoben zu haben (Geldwäscherei).

Konkret ging es um den Vorwurf, Schmiergelder der Tessiner Baufirmen Mabetex und Mercata entgegen genommen zu haben.

«Nützliches Urteil»

Einzelne Spuren in dem 1999 bekannt gewordenen Skandal führten bis in die Familie des früheren russischen Präsidenten Boris Jelzin. Borodin war unter Jelzin für das Imperium an Immobilien und Finanzen des Kremls zuständig.

Der Koordinator der Beobachtungsstelle für organisiertes Verbrechen OCO, Nicolas Giannakopoulos, schätzt die Borodin auferlegte Geldstrafe als «nützliches Urteil» ein. Die Strafverfolgung im Falle des Russen sei für die Erhaltung des Rechtsstaates legitim.

Bertossa will Schlussstrich

Rund zehn Mal war Borodin seit seiner Freilassung im April 2001 (gegen eine Kaution von 5 Mio. Franken) zur Befragung nach Genf bestellt worden. Dort beantwortete er allerdings keine einzige Frage des Untersuchungsrichters.

Dass Generalstaatsanwalt Bertossa nun ausgerechnet jetzt vorwärts macht, um das Verfahren zu beenden, überrascht nicht. Denn Bertossas Amtszeit läuft in einem Monat aus. Offiziell wollte sich Bertossa nicht zu seinem Vorgehen äussern.

Angesprochen auf den Betrag von 300’000 betonte der Generalstaatsanwalt, bei einer möglichen Maximalbusse von einer Million Franken sei dies sicher keine leichte Strafe.

Mit einem einfachen Strafbefehl steht das aufwändige Kriminal-Verfahren nun offensichtlich vor dem Abschluss – vorausgesetzt, Borodin akzeptiert die Busse.

Busse auch gegen weitere Personen

Bertossa bestätigte im weiteren, dass drei weitere Personen per Strafbefehl abgeurteilt worden seien, ohne Details zu nennen. Es handelt sich um zwei frühere Bankangestellte sowie einen Genfer Anwalt.

Gemäss diesen Aussagen gehört Beghjet Pacolli, der Direktor der Tessiner Firma Mabetex, der ebenfalls zum Kreis der Verdächtigten gehörte, nicht zu den nun Abgeurteilten.

Borodin reagiert mit Genugtuung

Ob Borodin die Busse akzeptieren wird, bleibt vorerst offen. Über einen Rekurs werde in der angesetzten Frist von 14 Tagen entschieden, sagte Verteidiger Robert Assael.

Der Strafbefehl zeige, wie substanzlos die Anklage sei, sagte Vincent Solari, einer der Genfer Anwälte: «Der Berg hat eine Maus geboren.» Sein Mandant weise jegliche Schuld von sich, so Solari weiter. «Doch um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, könnte es sein, dass er akzeptiert zu bezahlen.»

Kein Groll gegen die Schweiz?

«Glauben sie nicht auch, dass mich der Genfer Staatsanwalt vor ein Gericht gestellt hätte, wenn er mir wirklich etwas vorwerfen könnte?», doppelte Borodin in einem Interview der Zeitschrift «L’Illustré» nach. Der Entscheid des Generalstaatsanwalts sei zwar nicht rechtmässig. Er sei nun aber gelassen und beruhigt und könne sich wieder seiner Arbeit zuwenden. Gegen die Schweiz hege er keinerlei Groll.

So seien auch die gesperrten Konten der beschuldigten Schweizer Firmen Mabetex und Mercata im Dezember 2001 wieder freigegeben worden.

Borodin war im Januar 2001 bei der Einreise in die USA festgenommen und an die Schweiz ausgeliefert worden. Dagegen liefen Russland und Weissrussland Sturm, denn der russische Präsident Wladimir Putin hatte Borodin zum Sekretär der Union beider Länder gemacht.

Luigino Canal und Agenturen

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