Canyoning-Prozess Interlaken
21 junge Menschen haben im Sommer 1999 einen Canyoning-Ausflug im Saxetbach ob Wilderswil mit ihrem Leben bezahlt. Am Montag hat der Prozess wegen fahrlässiger Tötung begonnen.
Acht Angeklagte – drei Verwaltungsräte und fünf Guides des Trendsport-Anbieters Adventure World – stehen vor Gericht. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen im Zusammenhang mit dem Unglück vom 27. Juli 1999 im Saxetbach im Berner Oberland.
Der Unfallhergang
An jenem heissen Sommertag waren 45 Abenteuerlustige und 8 Guides unterwegs zu einer Canyoning-Tour im Saxetbach. Trotz einem aufkommenden Gewitter stiegen die Gruppen ins Wasser. Das heftige Unwetter liess das Wasser im Wildbach innert Kürze stark ansteigen.
Für 21 Menschen im Alter zwischen 19 und 32 Jahren kam jegliche Hilfe zu spät. Sie hatten an der engsten Stelle des Saxetbaches in den Wassermassen keine Chance. Jene Teilnehmer und Guides, die sich oberhalb oder unterhalb dieser Stelle befanden, überlebten.
18 der Opfer waren ausländische Touristen. 14 von ihnen stammten aus Australien, zwei aus Südafrika und je einer aus Grossbritannien und Neuseeland. Drei der Getöteten waren Guides des Risikosport-Anbieters Adventure World.
Profit auf Kosten der Sicherheit?
Neben der Staatsanwaltschaft treten auf Seiten der Anklage die Eltern eines der australischen Opfer als Privatkläger auf. Die Opferhilfe Bern ist in Interlaken für die Betreuung der Angehörigen zuständig, die zur Verhandlung in die Schweiz gereist sind. Das australische Konsulat stellt vor Ort die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung.
Bei den Anklage-Punkten geht es um ungenügende Ausbildung in Wetterkunde, um ungenügende Instruktionen für Unwetter und Gewitter und um ungenügende Kontrolle der verantwortlichen Personen.
Der Richter in Interlaken wird entscheiden, ob die Guides und Manager von Adventure World für den Tod der 21 jungen Menschen verantwortlich sind. Er wird entscheiden, ob sie fahrlässig handelten, als sie die Gruppen trotz schlechter Wetterprognosen und Warnungen in den Saxetbach steigen liessen.
Grosses Interesse im In- und Ausland
Sollten die Angeklagten der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen werden, drohen ihnen Bussen oder Gefängnis bis zu einem Jahr. Dies gemäss Artikel 117 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs. Das Strafmass wird vom zuständigen Einzelrichter Thomas Zbinden verhängt. Höhere Strafen darf nur ein fünfköpfiges Kreisgericht verhängen.
Der Prozess wird in deutscher Sprache geführt, Aussagen englisch-sprachiger Zeugen und der Privatkläger werden auf Deutsch übersetzt. Dauern wird der Prozess voraussichtlich bis am 11. Dezember.
Wegen des grossen öffentlichen Interesses musste die Gerichtsverhandlung in den Theatersaal des Casino-Kursaals Interlaken verlegt werden. Erwartet werden rund 200 Prozess-Beobachter, in- und ausländische Medienvertreter und Angehörige der Opfer.
Gaby Ochsenbein und Agenturen
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