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Datenschutz:Offener Umgang gefordert

Der Datenschutz soll verbessert werden, aber auch vereinfacht. Keystone

Transparenz bei der Datenbeschaffung, erleichterter Datentransfer ins Ausland: Die Regierung will das Datenschutz-Gesetz revidieren. Allerdings hinkt die Schweiz auch damit europäischen Standards hinten nach.

Werden «heikle» Daten, gesammelt, so muss die betroffene Person neu informiert werden. So die Grundregelung des Gesetzes. Zu den «heiklen» Bereichen gehören religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten, Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre, die Rassenzugehörigkeit oder Informationen über Massnahmen der sozialen Hilfe.

Bei diesen besonders schützenswerten Daten muss die betroffene Person erfahren, wer die Daten erhebt, weshalb und eventuell für wen sie bestimmt sind.

Betroffene müssen sich selber wehren

Durch die Revision wird die Position jener Personen verbessert, die sich gegen eine Daten-Bearbeitung widersetzen wollen. Doch ist der Stellvertreter des Datenschutz-Beauftragten, Jean-Philippe Walter, mit der Revision des Gesetzes nur teilweise zufrieden. Die Datenschützer hätten sich eine Meldepflicht für alle Daten gewünscht, nicht nur bei heiklen Daten.

Weiter bemängelt Walter, dass keine Sanktionen möglich sind, wenn die Meldepflicht nicht erfüllt wird. Dritter Kritikpunkt: Betroffene müssen selber klagen.

Daten kennen keine Grenzen

Die Revision erleichtert gleichzeitig den Datenverkehr mit dem Ausland. Der Handlungsspielraum wächst, gleichzeitig verschärft sich die Haftung, wenn mangelnde Sorgfalt nachgewiesen werden kann.

Bisher musste ein Datentransfer ins Ausland dem Datenschutz-Beauftragten gemeldet werden. Dies soll nach einer Revision nicht mehr nötig sein. Private dürfen also Daten sammeln, ohne dies zu deklarieren. Bundesorgane jedoch müssen Datensammlungen weiterhin dem Datenschutz-Beauftragten melden.

Der Revisionsentwurf nähert das schweizerische Recht dem EU-Recht an. Die neu eingeführte Informationspflicht bei «heiklen» Daten erfüllt europäische Anforderungen. Die EU-Richtlinie verbietet jedoch im Gegensatz zu schweizerischem Recht deren Bearbeitung. Weiter kennt die EU die Meldepflicht an ein Kontrollorgan, wenn Daten gesammelt werden. Die Schweiz sieht von einer generellen Meldepflicht ab, weil hohe Kosten damit verbunden wären.

Rebecca Vermot und Agenturen

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