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Der Datenschützer zieht Bilanz

Hanspeter Thür wünscht sich, dass der Datenschutzbeauftragte vermehrt auch eine Beraterfunktion ausübt. Keystone

Hanspeter Thür, der Datenschutzbeauftragte des Bundes, ist positiv überrascht, mit welcher Besonnenheit die Schweiz auf die Ereignisse der letzten Monate reagiert hat.

Seit dem 1. September ist der ehemalige grüne Nationalrat Hanspeter Thür Datenschutzbeauftragter des Bundes. Erst elf Tage nach seinem Amtsantritt erschütterten die Terroranschläge in den USA die Welt. Weitere 16 Tage später kam es im Zuger Kantonsparlament zu einem Blutbad.

Die anschliessende Diskussion um die öffentliche Sicherheit habe seine neue Arbeit stark geprägt, bilanziert Thür seine ersten 120 Amtstage. Vom angeschlagenen Ton sei er positiv überrascht gewesen. In der Schweiz habe man nicht überreagiert und sei nicht in blinden Aktivismus verfallen.

Die Abwägung von staatlicher Sicherheit gegenüber dem Schutz der Persönlichkeit habe sich hier zu Lande in einem sachlichen Rahmen abgespielt. Demgegenüber glaubt Thür, dass in den USA eine problematische Entwicklung eingesetzt habe. Er bezweifle, dass die dort getroffenen Massnahmen wirklich das propagierte Ziel, die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit, verfolgten.

Zu wenig Personal

Thür geht davon aus, dass auch in der Schweiz Massnahmen zum verstärkten Schutz der Öffentlichkeit ergriffen werden. Damit erhöhe sich auch die Gefahr von Missbräuchen.

Bei der Kontrolle der Staatsschutz-Fichen stiessen er und seine 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber bereits jetzt an ihre Grenzen. Er hoffe deshalb, dass ihm in diesem Bereich zusätzliche personelle Mittel zur Verfügung gestellt würden.

Neues Datenschutzgesetz

Thür begrüsst es, dass laut revidiertem Datenschutzgesetz Betroffene künftig informiert werden müssen, wenn besonders schützenswerte Dateien über sie angelegt werden. Betroffene dürfen die Einsichtnahme verlangen und gegebenenfalls die Sammlung ihrer Daten verweigern.

Zudem kann der Datenschutzbeauftragte neu auch in Verwaltungs-Angelegenheiten bei der Datenschutz-Kommission vorstellig werden. Bislang war dies nur im privaten Bereich möglich.

Gütesiegel für E-Commerce

Laut Thür eröffnet das Internet enorme Möglichkeiten des Datenzugriffs und erhöht damit auch das Missbrauchspotenzial. Als Beispiel nennt Thür den E-Commerce, also den Einkauf via Internet. Die Konsumentinnen und Konsumenten hegten ein grosses Misstrauen, weshalb E-Commerce auch nicht vom Fleck komme.

Kontrollverfahren und ein Gütesiegel für Informations-Systeme könnten mithelfen, solches Misstrauen zu beseitigen, so Thür. Ganz allgemein wünsche er sich, dass die Arbeit des Datenschutzbeauftragten mehr in Richtung einer Beratung gehe.

Nachträgliche Kontrollen seien nämlich der Grund dafür, dass der Datenschutz vielen Organisationen unsympathisch sei. Wenn ein Datensystem aufgebaut und die Investitionen getätigt seien, käme eine Verbesserung viel teurer zu stehen.

swissinfo und Agenturen

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