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Eingezogene Drogengelder: Verwendung bleibt umstritten

Beschlagnahmte Drogen und Drogen-Geld im Wert von 1,7 Mio. Franken. Sichergestellt von der Zürcher Polizei im vergangenen August. Keystone

Streitereien zwischen Bund und Kantonen um die Verteilung von eingezogenen Drogengeldern sollen künftig durch gesetzliche Regeln vermieden werden. Umstritten bleiben aber der anzuwendende Verteilschlüssel und die Verwendung der Gelder.

Dies ergibt sich aus den verschiedenen Stellungnahmen zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf.

Im Grundsatz einig

Im Grundsatz sind sich Kantone, Parteien und Interessen-Organisationen einig, dass das so genannte «Sharing» von eingezogenen Drogengeldern auf nationaler und internationaler Ebene einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Ein Hickhack um die Verteilung von schmutzigem Geld, wie es sich der Bund und die Kantone Zürich und Waadt im bisher grössten Fall von kolumbianischen Drogenmillionen in der zweiten Hälfte der 90-er Jahre geliefert hatten, soll sich nicht wiederholen.

Differenzen über Festschreibung des Verwendungszwecks

Über die Einzelheiten einer Regelung gehen die Meinungen aber nach wie vor auseinander, wie die Vernehmlassung über einen Gesetzesentwurf zeigte. Der vorgeschlagene Verzicht auf die Festschreibung eines Verwendungszwecks für die eingezogenen Gelder wird von der Freisinnig-demokratischen Partei FDP und vom Kanton Tessin ausdrücklich begrüsst. Von anderer Seite werden aber verschiedene Forderungen für eine Zweckbindung gestellt. So wünscht die Schweizerische Volkspartei SVP, dass ein Teil der Gelder zur Deckung der Bundesausgaben für die Bekämpfung der Kriminalität eingesetzt wird. Die SVP denkt dabei speziell an das mit Personalnot und Ausrüstungssorgen kämpfende Grenzwachtkorps.

Der Kanton Zürich will die Zweckbindung auf die dem Bund zufallenden Gelder beschränken. Demnach soll der Bund mit dem Geld die Suchtmittelprävention und -bekämpfung fördern. Dies hätte nach Meinung der Zürcher Regierung auch eine Signalwirkung auf die Kantone. Die Kantone Kantone Waadt, Genf und Freiburg kennen bereits eine Zweckbindung.

Verbindliche Vorschriften für Bund und Kantone fordern die Sozialdemokratische Partei SP und die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke. Sie verweisen auf die im Dezember 1999 vom Nationalrat unterstützte parlamentarische Initiative von Nationalrat Jost Gross (SP/TG), wonach die eingezogenen Gelder für die Drogenprävention und -rehabilitation verwendet werden sollen. Die Hilfswerke machen auch auf das Beispiel Luxemburgs aufmerksam, das eine solche Zweckbindung kennt, und fordern den Bundesrat auf, eine Zweckbestimmung für Drogenprojekte in der Schweiz und in den Anbauländern einzuführen.

Wer erhält wieviel?

Unterschiedliche Vorstellungen gibt es auch zum vorgeschlagenen Verteilschlüssel. Verschiedene Kantone können die Forderung des Bundes nach drei Zehnteln des Betrags nicht akzeptieren. Die Kantone Zürich, Tessin und Waadt wollen zusammen mit der SVP den Anteil des Bundes auf höchstens einen Fünftel senken. Sie argumentieren, dass der Aufwand des Bundes bei der Strafverfolgung deutlich unter jenem der betroffenen Kantone liege. Vorbehaltlose Unterstützung erhält der Bund von der FDP und dem Kanton Genf.

Auch in der Frage um den Mindestbetrag für die Geltung des Gesetzes sind unterschiedliche Meinungen auszumachen: Während der Kanton Zürich den Minimalbetrag auf 100’000 Franken senken will, unterstützt der Kanton Genf die Forderung des Bundes nach einer halben Million. Die SVP will diesen Betrag verdoppeln. Der administrative Aufwand müsse möglichst angemessen bleiben, erklärte die Partei.

swissinfo und Agenturen

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