The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter
Top Stories
Schweiz verbunden
Podcast

«Es handelt sich um Eindrücke, nicht um Fakten»

Kritik an Genfer Polizei stützt sich auf Beobachtungen anstatt auf Fakten Keystone

Das Anti-Folterkomitee des Europarats hat Missstände in der Schweiz in einem Vorbericht veröffentlicht. Betroffene Institutionen wehren sich. Sie hätten keine Stellung nehmen können.

De facto hat die Schweiz erstmals einen Vorbericht veröffentlicht. Das Bundesamt für Justiz verteidigt diese Praxis. Es handele sich um erste Eindrücke und Aussagen, nicht um Fakten.

Eliane Michel, Direktorin des Erziehungsheims Lory für junge Frauen in Münsingen (Kanton Bern), ist aufgebracht. Ein in der vergangenen Woche veröffentlichter Bericht des Anti-Folterkomitees (CPT) des Europarats behauptet, dass in ihrem Heim bei der Verlegung in Strafzellen «oft unangemessene Gewalt» angewendet werde.

Zitiert wird das Beispiel eines Mädchens, dass angeblich bei der Verlegung in eine Disziplinarzelle gewürgt wurde. Dieses habe zwei Tage unter Schluckbeschwerden gelitten und sei nicht ärztlich untersucht worden (swissinfo vom 8.Januar).

Michel hat Zweifel an der von dem Mädchen gelieferten Version und hält den Vorgang für «einen Einzelfall», wenn er sich denn überhaupt so abgespielt habe.

Die Direktorin findet es fragwürdig, dass der Europarat einen vorläufigen Bericht veröffentlicht, ohne die Gegenseite anzuhören. Dies komme einer Vorverurteilung ihrer Institution gleich.

Vorläufige Beobachtungen

In der Tat ist die am 7.Januar 2008 erfolgte Veröffentlichung der so genannten «Vorläufigen Beobachtungen» (Observations préliminaires) des «Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe» (so der exakte Name der CPT) ein Novum für die Schweiz.

Es handelt sich um die Abschlusserklärung, die der Chef der CPT-Delegation, Marc Nève, am letzten Besuchstag seiner Mission im Oktober 2007 in Bern gegenüber dem Bundesrat abgegeben hat.

Diese Delegation hatte die Schweiz vom 24. September bis 5.Oktober besucht. Aufgelistet sind Eindrücke vom Besuch und eine Liste der besuchten Institutionen.

Wie Patrick Müller vom CPT-Sekretariat beim Europarat in Strassburg auf Anfrage erklärt, sind diese vorläufigen Beobachtungen im Prinzip vertraulich. Sie könnten auch nur mit Einverständnis der besuchten Europarats-Mitgliedsländer veröffentlicht werden. Im Falle der Schweiz sei dies nun zum ersten Mal geschehen.

Eine neue Praxis

In den meisten Fällen wird zuerst auf den definitiven CPT-Bericht gewartet. Dieser wird auf kommenden Frühling erwartet. Der Bundesrat erarbeitet dann eine Stellungnahme. Schliesslich werden Bericht und Stellungnahme gemeinsam veröffentlicht, wie Folco Galli, Sprecher des Bundesamt für Justiz, ausführt.

Die Stellungnahme des Bundesrats erfolgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen. «Im föderalistischen Staat ist es aus Zeitgründen schwierig, die Stellungnahme bereits bei der Veröffentlichung des Vorberichts abzugeben» , sagt Galli.

Er bestätigt indes, dass die «vorläufigen Beobachtungen» erstmals veröffentlicht wurden. Warum diese Praxisänderung erfolgte, kann er nicht plausibel erklären. Er sieht darin keine Vorverurteilung betroffener Institutionen: «Es handelt sich ja nur um Eindrücke und Aussagen, nicht um Fakten.»

Polizeidirektor skeptisch

Angegriffene oder kritisierte Behörden oder Institutionen sehen dies anders. Sie fühlen sich schon durch die «vorläufigen Beobachtungen» verurteilt. Neben dem Jugendheim Lory hat auch die Genfer Polizei den Bericht kritisiert.

Das Anti-Folterkomitee berichtet, dass die Genfer Polizei mit äusserster Härte vorgehe, Verdächtige häufig mit Fusstritten und Faustschlägen misshandele oder mit Polizeihunden bedrohe.

Der Genfer Justizdirektor Lauren Moutinot erklärte gegenüber der Tageszeitung «Le Matin», er habe grossen Respekt für die Arbeit der CPT, doch das gewählte Vokabular im Vorbericht sei fragwürdig: «Unsere Polizisten sind keine Würger.» Für Exzesse gebe es auch im Kanton Genf eigene Kontrollen und Kommissionen.

Rechtliche Situation

Doch wie präsentiert sich die rechtliche Situation? Wie Lucien Müller, Assistent von Professor Rainer Schweizer, einem Experten zu Europa- und Völkerrecht an der Universität St.Gallen, erklärt, sieht das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe eine Klausel zur Veröffentlichung vor.

Im Artikel 11 heisst es: «Der Ausschuss veröffentlicht seinen Bericht zusammen mit einer etwaigen Stellungnahme der betreffenden Vertragspartei, wenn diese darum ersucht.» Daraus sowie aus anderen Konventionsbestimmungen könne nicht zwingend abgeleitet werden, dass auch Stellungnahmen untersuchter Institutionen zu veröffentlichen wären.

Laut Müller ist die Frage jedoch berechtigt, ob schon vor Veröffentlichung eines Vorberichts um eine allfällige Stellungnahme der Schweiz zu ersuchen wäre, welche dann zusammen mit dem Vorbericht veröffentlicht werden müsste.

swissinfo, Gerhard Lob

In der Schweiz gibt es rund 120 geschlossene Anstalten mit über 6700 Plätzen.
Im September 2006 wurden in der Schweiz knapp 5900 Menschen festgehalten.
Knapp 70% waren Personen aus dem Ausland.
Der Anteil der Frauen betrug 5,7%.

Die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) trat 1989 in Kraft. Sie ermöglicht Inspektoren ungehinderten Zugang zu geschlossenen Institutionen.

Diese haben auch ungehinderten Zutritt zu Sicherheits-Zonen, beispielsweise an Flughäfen. Die Inspektoren können auch Festgehaltene unter vier Augen befragen.

Der Besuch des Komitees in der Schweiz von letztem Oktober war eine von elf Inspektionen, welche die CPT 2007 durchführte. Weitere erfolgten in Spanien, Holland, Kroatien und Moldawien.

Nach jeder Inspektion schickt die Organisation einen vertraulichen Bericht mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen an die Behörden des Landes.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft