«Fall Regli»:VBS hält Geheimbericht zurück
Die Bundesanwaltschaft und das Departement für Verteidigung (VBS) kümmern sich beide um den Fall Regli. Die Zusammenarbeit verläuft aber nicht immer ganz reibungslos. So gibt das VBS einen internen Bericht über die Beziehungen des Nachrichtendienstes zu Südafrika in der Apartheid-Zeit nicht heraus.
Die Bundesanwaltschaft habe das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am 7. August in einem Rechtshilfe-Ersuchen um die Herausgabe des Berichts gebeten. Damit bestätigt VBS-Informationschef Oswald Sigg eine Recherche des «Tages-Anzeigers» vom Montag (27.08.).
Bei dem Papier handelt es sich um einen internen Bericht des Nachrichtendienstes über die Beziehungen der Nachrichtendienste der Schweiz und Südafrikas vom Juni 1999. Laut «Tages-Anzeiger» war der Verfasser des Berichts Nachrichtendienstchef Peter Regli selbst gewesen, was Sigg nicht bestätigte.
Einsicht statt Herausgabe
Die Bundesanwaltschaft wollte nun im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen Unbekannt, die sich um Spionage und Verletzung des Güterkontroll-Gesetzes drehen, den Bericht prüfen. Das VBS habe in seiner Antwort vom 20. August dargelegt, dass es Einsicht in den Bericht gewähren könne, sagte Sigg weiter.
Herausgeben könne es den Bericht aber nicht, da er als «geheim» klassifiziert worden sei. Er enthalte Informationen zu ausländischen Nachrichtendiensten. Diese Informationen dürften gemäss internationalem Gebrauch nicht öffentlich gemacht werden.
Südafrika bietet Rechtshilfe an
Das VBS selbst hat den Fall Regli ebenfalls neu aufgerollt. Es gab dem VBS-Generalsekretär Juan Gut Mitte August den Auftrag, bis Ende Oktober einen Bericht unter anderem zu den Beziehungen zwischen den Nachrichtendiensten beider Länder zu verfassen.
In einem Interview in der «Aargauer Zeitung» vom Montag bekräftigte die südafrikanische Botschafterin in Bern, Nozipho January-Bardill, im Fall Regli sofort Rechtshilfe zu leisten, falls die Schweiz darum bitte. Die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika seien sehr gut, sagte sie weiter.
Verdacht auf illegale Exportgeschäfte
Anstoss zu den neuen Abklärungen hatten Äusserungen des obersten Militärarztes aus Südafrikas Apartheid-Zeit, Wouter Basson, gegeben. Er hatte kürzlich in einem Prozess erklärt, er habe 1992 mit Hilfe Reglis in der ehemaligen Sowjetunion eine halbe Tonne der Droge Mandrax besorgt. Mit dieser soll er Versuche unternommen haben Anti-Apartheid-Aktivisten kampfunfähig zu machen.
Genau für solche mutmasslichen illegalen Exportgeschäfte interessiert sich die Bundesanwaltschaft. Den Bericht des VBS kann sie nun aber nicht zu ihrem Aktenmaterial legen.
swissinfo und Agenturen
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