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Filmgesetz wieder aufgegleist

Selbstverantwortung der Kinobranche: darauf setzt die vorberatende Kommission, um das Filmgesetz zu retten. Keystone

Das neue Filmgesetz befindet sich nach dem "Filmriss" von Lugano wieder auf den Schienen. Nach einer zunächst vehementen Zurückweisung hat die vorberatende Kommission der Kleinen Kammer eine Branchenlösung gefunden. Und: Multiplex-Kinos brauchen künftig keine Bewilligungspflicht.

Die Kleine Kammer hatte in der Frühlingssession in Lugano das neue Filmgesetz in der Luft zerrissen und überraschend zurückgewiesen. Es war dem Ständerat zu dirigistisch. Vertreter der Kino- und Werbebranche hatten sich vor allem gegen die «Lenkungsabgabe» auf Hollywood-Kassenschlagern gewehrt.

In der Zwischenzeit ist es gelungen, alle Parteien an einen Tisch zu bringen und sich auf eine Branchenlösung zu einigen. Die vorberatende Kommission kann nun laut einem Sprecher dem Ständerat ein Filmgesetz «vorführen», das in Minne über die Bühne gehen sollte.

Der nun vorliegende Kompromiss geht primär von der Selbstverantwortung der Branche aus. Der Bund soll erst subsidiär eingreifen. Will heissen: Die Kinobranche bemüht sich selber um eine breite Angebots- und Sprachenvielfalt. Der Bund überprüft periodisch, ob diese auch garantiert ist. Ist dem nicht so, erhält die Branche eine Frist, die Vielfalt wieder herzustellen. Bei Widerhandlungen sind Bussen bis zu 100’000 Franken möglich. Zur Förderung der Angebotsvielfalt kann der Bund als Ultima Ratio eine Abgabe von höchstens zwei Franken pro Eintritt erheben.

Auf Wunsch der Kinobranche wird gänzlich auf die Bewilligungspflicht für grosse Kinokomplexe verzichtet.

swissinfo und Agenturen

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