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Fluglärm: Streit beigelegt

Aufatmen der zwei Verkehrsminister, Kurt Bodewig und Moritz Leuenberger. swissinfo.ch

Die Schweiz und Deutschland haben am Dienstag in Bonn die langwierigen Fluglärm-Verhandlungen abgeschlossen und sich auf einen Staatsvertrag geeinigt. Darin wurden alle strittigen Punkte beigelegt.

Gemäss der Einigung sollen ab der Paraphierung des Vertrags am 14. September nach einer Übergangszeit von 41 Monaten die An- und Abflüge über deutschem Gebiet um gut 35% auf unter 100’000 pro Jahr gesenkt werden.

Die Schweiz garantiert während dieser Zeit, eine jährliche Obergrenze von 154’000 Flugbewegungen nicht zu überschreiten. Deutschland verzichtet im Gegenzug auf die Forderung nach einer schrittweisen Reduktion der Flüge in diesem Zeitraum.

Eine Ausnahme gilt für Abflüge von Langstreckenflügen über Süddeutschland bei schlecher Witterung von maximal 40 bis 50 pro Jahr.

In der Übergangszeit werde die Schweiz «alle Möglichkeiten nutzen, die Flüge über süddeutschem Gebiet zu reduzieren», führten die Verkehrsminister der beiden Länder, Moritz Leuenberger und Kurt Bodewig, vor den Medien in Bonn weiter aus.

Knackpunkt: Verhältnis zu EU-Abkommen

Der schwierigste Punkt bei den Verhandlungen sei die Frage der EU gewesen, sagte der deutsche Verkehrsminister Bodewig. Deutschland habe Verständnis für den Schweizer Wunsch nach Sicherheit ihrer Verträge mit der EU. Diese seien durch den Staatsvertrag jedoch nicht tangiert.

Leuenberger betonte, das Anliegen der Schweiz, die Errungenschaften des EU-Luftverkehrsabkommen nicht durch den Staatsvertrag zu beeinträchtigen, werde festgeschrieben. Er behielt sich vor, in dieser Frage die EU-Kommission zu konsultieren.

Keine speziellen Entschädigungs-Zahlungen

Bei der Frage der Entschädigungs-Zahlungen für die lärmgeplagte Bevölkerung in Süddeutschland und der Schweiz werde ausserdem Schweizer Recht angewendet, sagte Leuenberger weiter. Zur Zeit müsse nach Schweizer und deutschem Recht jedoch niemand entschädigt werden.

Im weiteren gilt ein Nachtflugverbot über deutschem Gebiet zwischen 22 und 6 Uhr, das unmittelbar nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags in Kraft treten wird. Ein Flugverbot gilt zudem an Wochenenden und Feiertagen zwischen 20 und 9 Uhr ab dem Flugplanwechsel im Herbst 2002.

Parlaments-Entscheid: Leuenberger zuversichtlich

Nach der Paraphierung des Staatsvertrags von nächster Woche soll dieser am 18. Oktober von beiden Ländern unterzeichnet werden. Danach muss der Vertrag noch vom Parlament ratifiziert werden, bis er definitiv in Kraft treten kann.

«Das Parlament wird sich Überlegungen machen, ob es dem Vertrag zustimmt oder eine einseitige Verordnung Deutschlands in Kauf nimmt», sagte Leuenberger.

Diese Verordnung wäre durch die Eidgenossenschaft nicht anfechtbar und würde eine schnellere Reduktion der Anflüge zur Folge haben. «Diese Verantwortung wird das Parlament übernehmen müssen. Ich nehme an, es wird den Vertrag ratifizieren.»

swissinfo und Agenturen

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