Freispruch in Geldwäschereifall bestätigt
Der Freispruch des früheren SBG-Vizedirektors Josef Oberholzer vom Vorwurf der Geldwäscherei ist gültig. Das Kassationsgericht des Kantons Zürich wies eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen das Obergerichtsurteil vom Juni letzten Jahres ab.
Das Zürcher Obergericht als zweite Instanz hatte den heute 66-jährigen Oberholzer im bisher grössten Schweizer Geldwäschereifall am 14. Juni 1999 wegen Verjährung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft focht den Freispruch an, weil nicht nur der Drogenhandel des so genannten Nasser-Clans in den 70-er Jahren, sondern auch jener in den 80-er Jahren und bis zur Verhaftung der Kolumbianerin Sheila Arana de Nasser Anfang 1994 zu berücksichtigen sei.
Das Zürcher Kassationsgericht schützte aber den Freispruch in einem am Montag (07.08.) veröffentlichten Entscheid. Das Obergericht sei weder blankem Irrtum noch der Willkür verfallen und habe auch keine aktenwidrigen oder unhaltbare Annahmen getroffen. Der Fall ist noch am Bundesgericht hängig.
Oberholzer war angeklagt, als Vizedirektor der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG, heute UBS) seit den 70-er Jahren Drogengeld der Kolumbianerin Sheila Arana de Nasser verwaltet und gewaschen zu haben. Den Geldwäscherlohn habe er als Geschenke getarnt und auf ein Konto seiner Frau bei der damaligen Volksbankeinbezahlt; eine letzte Tranche von 360’000 Dollar habe er kurz vor Inkrafttreten der heutigen Geldwäscherei-Strafnorm Anfang 1990 vorbezogen.
Der Ankläger forderte für Oberholzer zweieinhalb Jahre Gefängnis und 200’000 Franken Busse, die Ablieferung von insgesamt 3,2 Mio. Franken an die Zürcher Staatskasse und die Einziehung des Wohnhauses des Ehepaars Oberholzer. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und wehrte sich gegen die Ablieferung sowie die Einziehung des Wohnhauses; dies käme wegen Nach- und Strafsteuern von 500’000 Franken einem mehrfachen Kassieren des Staates gleich.
Das Obergericht sah lediglich ein zivilrechtlich schuldhaftes Verhalten Oberholzers; er habe gegen die Meldepflicht und bankinterne Richtlinien verstossen. Oberholzer war im März 1997 bereits vom Bezirksgericht Zürich freigesprochen worden, das zwar den objektiven Tatbestand der Geldwäscherei als erfüllt betrachtete, Oberholzer aber Fahrlässigkeit attestierte.
Insgesamt ging es um 175 Mio. Dollar (umgerechnet rund 235 Mio. Franken). Nach Hinweisen der US-Drogenabwehr wurde Sheila Arana de Nasser 1994 in der Waadt verhaftet und später in den USA zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt. Sie gab in den USA zu, ein Grossteil des Vermögens stamme aus Marihuanahandel und -schmuggel in den 70-er Jahren.
Um die Verteilung des 1994 beschlagnahmten Drogengeldes gab es einen längeren Streit zwischen den Kantonen Zürich und Waadt und dem Bund. Die je hälftige Aufteilung der 175 Mio. Dollar zwischen den USA und der Schweiz war unbestritten, doch konnte das entsprechende Abkommen erst Ende 1998 unterzeichnet werden, als sich Bund und Kantone geeinigt hatten. Waadt und Zürich erhielten je 47 Mio., der Bund knapp 24 Mio. Franken. Die Schweiz und die USA teilten sich später weitere 9,1 Mio. Dollar (13,5 Mio. Franken) des Nasser-Clans.
swissinfo und Agenturen
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