Genfer Justiz lädt Borodin vor
Die Genfer Justiz-Behörden haben Pawel Borodin für eine Vernehmung im Mai nach Genf vorgeladen. Der Ex-Verwaltungs-Chef des Kremls hatte letzte Woche mitgeteilt, er kehre in einem solchen Fall in die Schweiz zurück, sofern es "seine Gesundheit erlaube".
«Die Vorladung wurde abgeschickt», bestätigte der Genfer General-Staatsanwalt Bernard Bertossa am Donnerstag (03.05.) in Genf vor den Medien. Der unter Korruptions- und Geldwäscherei-Verdacht stehende Borodin war am 12. April von den USA an die Schweiz ausgeliefert worden.
Die Genfer Staats-Anwaltschaft verdächtigt Borodin, mehr als 25 Mio. Dollar Schmiergelder von den zwei Tessiner Firmen Mercata und Mabetex für Renovations-Aufträge im Kreml kassiert zu haben. Das Geld soll er bei Schweizer Banken gewaschen haben. Der Vertrauensmann des russischen Ex-Präsidenten Boris Jelzin soll das Geld für die Vergabe von Bauaufträgen bei der Kreml-Renovation erhalten haben.
Moskau hatte fünf Mio. Franken Kaution bezahlt, die die Genfer Anklage-Kammer für die Freilassung Borodins verlangte. Borodin muss den Genfer Justiz-Behörden für die Ermittlungen zur Verfügung stehen.
Bertossa äusserte sich erneut enttäuscht über die Freilassung Borodins. Das habe es noch nie gegeben, dass jemand, der sich nicht spontan stellte und bei dem Fluchtgefahr bestehe, nur drei Tage nach seiner Ankunft in der Schweiz wieder provisorisch freigelassen werde, sagte Bertossa.
Bertossa ging auch auf die Frage ein, was mit den in der Schweiz eingezogenen Gelder ausländischer Herkunft geschehe. Es sei Politik der Schweiz, das Geld jeweils dem berechtigten Staat zurückzuerstatten.
Bis jetzt sei dies ohne grosse Schwierigkeiten möglich gewesen. Probleme stellten sich bei jenen Staaten, bei denen man nicht sichergehen könne, dass das Geld nicht gleich wieder zur persönlichen Bereicherung der empfangenden Behörde diene.
swissinfo und Agenturen
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