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Gesetzlich festgelegte Managerlöhne

Der Lohn des Managers eines dem Bunde nahestehenden Betriebes erhält (vielleicht) eine gesetzliche Grundlage. Keystone

Die Saläre der Spitzenleute von SBB, Post, Swisscom und weiterer bundeseigener Betriebe sollen gesetzlich festgelegt werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) hat dies im Grundsatz beschlossen.

Nach massiver Kritik an den Spitzenlöhnen der dem Bund nahestehenden Betriebe, tauchte die Forderung auf, diese Managerlöhne gesetzlich festzulegen.

Eine parlamentarische Initiative von SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer verlangt eine Höchstgrenzen für Kaderlöhne der bundesnahen Betriebe. Zudem soll eine Spannweite zwischen den tiefsten und höchsten Löhnen festgelegt werden.

Diese Forderungen gehen der SPK zu weit. Einverstanden ist man aber damit, dass die Löhne gesetzlich festgelegt werden.

Die Schweizer Regierung hatte sich bereit erklärt, Grundsätze über die Entlöhnung der obersten Führungskräfte und deren Boni zu erlassen. Dies genügt der SPK aber nicht. Sie will gesetzliche Rahmenbedingungen für die Lohn- und Personalpolitik des Bundes und seiner Unternehmungen schaffen.

Die Inhalte dieser Gesetzgebung sollen in einem nächsten Schritt festgelegt werden.

swissinfo und Agenturen

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