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Haltlose Vorwürfe

Niklaus Huber, sein "Rücktritt" brachte die Steine ins Rollen!. Keystone

Sämtliche Anschuldigungen gegen Post-Chef Ulrich Gygi, Niklaus Huber und andere Beschuldigte bei der Geldwäscherei-Kontrollstelle sind laut Bundesanwaltschaft nicht stichhaltig.

Die Ungereimtheiten in der Kontrollstelle gegen Geldwäscherei (eine Bundesstelle) begannen mit der «Entlassung» des Leiters der Stelle, Niklaus Huber. Als «übereifriger und unbesonnener Chefbeamter mit dem eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich sei», wurde Huber im Finanzdepartement von Bundesrat Kaspar Villiger bezeichnet.

Offiziell – so das Eidgenössische Finanzdepartement in einer Medienmitteilung vom 13. Juni 2001 – hat «Abteilungsleiter Niklaus Huber die Kündigung eingereicht». Um Kontinuität zu ermöglichen, wie es offiziell hiess.

Kam dazu, dass alt Bundesrichter Karl Spühler im August in einer Administrativ-Untersuchung (vom EDF nach dem Rücktritt Hubers eingeleitet) rund um das Zulassungs- und Beschwerdeverfahren der Selbstregulierungs-Organisation (SRO) des Zürcher Rechtsanwalts Werner Stauffacher Vorwürfe gegen den früheren Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung Gygi, den früheren Kontrollstellenleiter Huber, gegen Bundesrat Villigers Chefjuristin Barbara Schaerer und einen Rechtsdienstmitarbeiter erhob.

Villiger überwies darauf die Akten an die Bundesanwaltschaft und sprach von einem «Tollhaus», in das er geraten sei.

Gygi schützte Huber

Tollhaus! Durchkreuzt hat nämlich die ganze Kampagne gegen Huber ausgerechnet Post-Chef Ulrich Gygi. Er war zur Zeit der Vorwürfe (die Spühler gegen Huber erhob) Hubers Vorgesetzter in der Eidgenössischen Finanzverwaltung.

Gygi wurde von Spühler unter anderem Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil er Huber trotz dessen Ausstandspflicht angewiesen hatte, an der Begründung eines Entscheids redaktionell mitzuarbeiten. Mit dieser «redaktionellen» Mitarbeit Hubers am «Dokument Stauffacher» wurde seine Entlassung aus der Stelle begründet. Huber hatte seine «Verfehlung» immer bestritten.

Alles haltlos

Die Bundesanwaltschaft kommt nun zum Schluss, dass Post-Chef Gygi von seiner hoheitlichen Gewalt nicht im Sinne des Straftatbestandes Gebrauch gemacht habe, so die juristische Begründung.

Es habe sich um eine verwaltungsinterne, dienstliche Anweisung gehandelt. Sie habe der redaktionellen Unterstützung der französischsprachigen Juristin gedient, die eine deutsche Verfügungsbegründung erstellen musste. Der Selbstregulierungs-Organisation des Zürcher Rechtsanwalts Werner Stauffacher sei damit kein Nachteil zugefügt und der Verwaltung kein Vorteil verschafft worden.

Auch sämtliche andern Vorwürfe gegen alle andern Angestellten wurden vollumfänglich zurückgewiesen. Die Geschichte, welche tagelang die Öffentlichkeit beschäftigte, erwies sich also als juristisch unhaltbare Geschichte.

Erleichterung bei den Betroffenen

Postchef Gygi und Chefjuristin Schaerer zeigten sich befriedigt über den Entscheid. Sie habe nie einen anderen Ausgang des Verfahrens erwartet, sagte Schaerer auf Anfrage.

Die Akten über diesen an sich unwichtigen Fall könnten nun geschlossen werden, hiess es in der Stellungnahme Gygis. Für das Eidgenössische Finanzdepartment wurde ein Schlussstrich gezogen.

swissinfo und Agenturen

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