Holocaust-Klage gegen Versicherungen in USA zulässig
Holocaust-Opfer und deren Nachkommen können vor US-Gerichten gegen europäische Versicherungen Klage erheben, um Ansprüche aus Versicherungs-Policen aus der Nazizeit durchzusetzen.
Dies entschied ein New Yorker Gericht.
Die italienischen Assicurazioni Generali und die Zurich Life hatten den Antrag gestellt, dass derartige Klagen nicht von amerikanischen Gerichten behandelt werden können.
Die zur Diskussion stehenden Policen seien in Europa ausgestellt worden, argumentierten die Versicherer.
Zudem gebe es eine internationale Kommission (Internationale Kommission für Versicherungsansprüche aus der Holocaust-Ära, ICHEIC), die sich mit derartigen Fällen befasse, machten die Anwälte der Versicherungen geltend.
Das Gericht lehnte am Mittwoch den Antrag nun ab. Bei der von den Versicherern erwähnten internationalen Kommission bestehe die Gefahr von Interessenkonflikten: Sie werde von der Versicherungs-Industrie finanziert, sagte Richter Michael Mukasey.
Zehntausende von Betroffenen
Es gehe um zehntausende von Nazi-Opfern und Angehörigen, welche nun ihre Ansprüche auf Versicherungs-Policen gelten machen könnten, die von Generali und Zurich ausgestellt worden seien, sagte ein Anwalt der Holocaust-Opfer.
Viele wissen möglicherweise nichts von ihren Ansprüchen
Er verlange auch eine Aufstellung aller Versicherungs-Verträge aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges.
Es sei nämlich nicht auszuschliessen, dass es Leute gebe, die von ihren Ansprüchen aus Versicherungs-Verträgen nichts wüssten, sagte der Anwalt weiter.
Direkt betroffen vom Urteil seien zwölf Fälle. Er wolle aber Schritte unternehmen, damit sich mehr Menschen der Klage anschliessen.
swissinfo und Agenturen
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