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Holocaust-Klagen in den USA möglich

Richter Michael Mukasey. Keystone

Wer vermutet, von europäischen Versicherern Anspruch auf Policen aus der NS-Zeit zu haben, kann in den USA klagen.

Das hat ein amerikanischer Richter entschieden. Die betroffenen Versicherungen hatten verlangt, dass die Fälle in Europa behandelt würden.

Holocaust-Opfer und ihre Nachkommen müssen nicht in Europa gegen Versicherungen klagen, um Ansprüche aus Policen aus der Nazi-Zeit geltend zu machen. Das hat am Mittwoch ein Gericht in Manhatten beschlossen.

Der Richter Michael Mukasey entschied, dass amerikanische Gerichte zuständig seien, weil viele der Holocaust-Überlebenden oder deren Nachkommen in Amerika und New York lebten.

Generali und Zurich betroffen

Die beiden europäischen Versicherungs-Gesellschaften Assicurazioni Generali und die Zurich Life hatten gefordert, dass solche Klagen nicht von amerikanischen Gerichten behandelt werden dürften. Schliesslich seien die in Frage stehenden Policen in Europa ausgestellt worden.

Zudem gebe es eine internationale Kommission, die International Commission on Holocaust Era Insurance Claims (ICHEIC), die sich mit den Fragen befasse, machten die Anwälte der Versicherungen geltend.

Interessenkonflikt und Sieg für die Holocaust-Opfer

Bei dieser Kommission bestehe die Gefahr von Interessenkonflikten, da sie von der Versicherungs-Industrie finanziert werde, sagte der Richter.

Morris Ratner, ein Anwalt der Holocaust-Opfer, sieht im neuesten Urteil einen grossen Sieg. Es gehe um Zehntausende von Nazi-Opfern und Angehörigen, welche nun ihre Ansprüche auf Versicherungs-Policen geltend machen könnten, sagte er.

Versicherer warten ab

Daniel Hoffman, Sprecher der Zurich Life, sagte gegenüber swissinfo, die Versicherer seien nicht grundsätzlich dagegen, dass der Fall von einem Gericht beurteilt würde, sie zweifelten allerdings daran, ob ein US- Gericht der zuständige Ort dafür sei.

«Wir können im Moment noch nicht allzu viel sagen, weil wir noch nicht kein Exemplar des Richterspruchs erhalten haben», ergänzte Hoffmann. Der Fall um die Policen könne vor ein Gericht kommen, aber auch mit einem Vergleich enden.

swissinfo und Agenturen

Bei der italienischen Generali und der Schweizer Zurich soll es Zehntausende von Policen aus NS-Zeit geben.

Die Versicherer meinen, dass die Fälle vor europäische Gerichte gehören.

Ein US-Richter entschied, dass auch US-Gerichte zuständig sind.

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