Initiative gegen straflosen Schwangerschaftsabbruch zustandegekommen
Die Initiative 'Für Mutter und Kind', die den straflosen Schwangerschaftsabbruch bekämpft, ist formell zustandegekommen. Von den am 19. November 1999 eingereichten 105 612 Unterschriften sind laut Bundeskanzlei 105 001 gültig.
Die Initiative ‚Für Mutter und Kind‘, die den straflosen Schwangerschaftsabbruch bekämpft, ist formell zustandegekommen. Von den am 19. November 1999 eingereichten 105 612 Unterschriften sind 105 001 gültig, wie die Bundeskanzlei am Donnerstag (20.01) mitgeteilt hat.
Das Volksbegehren mit dem vollen Titel “Für Mutter und Kind -für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Hilfe an seine Mutter in Not” versteht sich als Gegenvorschlag zur derzeit im Parlament diskutierten Fristenlösung. Lanciert wurde es von einem überkonfessionellen Verein, dem vorab Personen aus Medizinal- und Pflegeberufen angehören.
Die Abtreibung soll nur straffrei sein, wenn sich eine akute und körperlich begründete Lebensgefahr für die Mutter anders nicht abwenden lässt. Im Falle einer Vergewaltigung will die Initiative die Freigabe des Kindes zur Adoption erleichtern. Für bedürftige Mütter sollen die erforderliche wirtschaftliche Hilfe und Betreuung sichergestellt werden.
SRI und Agenturen
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