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Kartelle: Direkte Sanktionen sind zulässig

Laut Staatsrechtler René Rhinow ist der Staat verpflichtet, Kartelle wirkungsvoll zu bekämpfen. Keystone

Direkte Sanktionen der Wettbewerbs-Kommission (Weko) gegen harte Kartelle und den Missbrauch der Markt-Beherrschung verstossen nicht gegen die Bundesverfassung. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten zur Teilrevision des Kartellgesetzes.

Nach der Vorlage, die zurzeit im EVD ausgearbeitet wird, sollen Verstösse gegen das Kartellgesetz künftig sofort statt erst im Wiederholungsfall gebüsst werden.

Von verschiedener Seite – unter anderem vom Wirtschaftsdachverband economiesuisse – wurde die Verfassungsmässigkeit direkter Sanktionen angezweifelt. Vom Basler Staatsrechtsprofessor René Rhinow liess das EVD deshalb diese Frage prüfen.

Sein Gutachten kommt nun zum Schluss, dass die vorgeschlagene Sanktionenregelung als solche nicht gegen die Bundesverfassung verstösst, wie das EVD am Montag mitteilte.

Laut Rhinow gebietet der Kartellartikel dem Gesetzgeber sogar, dafür zu sorgen, dass schädliche Auswirkungen von Kartellen zielkonform und wirkungsvoll bekämpft werden. Angesichts der mangelnden Wirksamkeit der heutigen Sanktionsordnung sei deshalb die Optimierung der gesetzlichen Instrumente sogar geboten.

swissinfo und Agenturen

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