Kein neues Verfahren gegen Bignasca
Der Chef der Lega dei Ticinesi, Nationalrat Giuliano Bignasca, muss kein neues Verfahren wegen Drogenhandels befürchten. Die Staatsanwaltschaft teilte am Dienstagabend (24.04.) mit, dass es trotz neuen Anschuldigungen aus Italien keine Rechtsgrundlage für eine Anklage gebe.
Der Tessiner Generalstaatsanwalt Luca Marcellini kommt zum Schluss, dass trotz Anschuldigungen von reumütigen italienischen Staatsangehörigen keine stichhaltigen Beweise für eine Tätigkeit Bignascas im Kokainhandel vorlägen.
Die Vorwürfe gegen den mehrfach wegen Kokainkonsums vorbestraften Lega-Boss wurden in den vergangenen Wochen durch ein Buch des ehemaligen V-Manns der Tessiner Drogenpolizei, Fausto Cattaneo, sowie durch die Zeitungen «Il Caffe» und «La Regione» neu thematisiert.
Demnach soll die Tessiner Justiz deutliche Hinweise auf Kokainhandel Bignascas in den 90-er Jahren übersehen haben. Marcellini verwies nun auf Untersuchungen in den Jahren 1994 und 1997, die keine ausreichenden Verdachtsmomente für eine Anklage ergeben hätten, und bezeichnete die Aussagen der beiden reumütigen Italiener als unglaubwürdig.
Sie hatten unter anderem erklärt, Bignasca sei in den Kokainhandel der kalabresischen Mafia verwickelt und an Kokaintransporten in Zementsäcken beteiligt gewesen. Bignasca selber bestritt die Anschuldigungen. Noch im Gang ist eine Untersuchung des Aufsichtsrats der Tessiner Justiz über das Verhalten der Tessiner Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit.
Marcellini selber hatte dieses Verfahren im vergangenen Februar beantragt. Vorwürfe über eine Protektion des Lega-Gründers und Bauunternehmers sind im Tessin in den letzten Jahren immer wieder erhoben, bisher aber nie bewiesen worden.
swissinfo und Agenturen
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