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Kettenreaktion zum Tod

In diesem Untersuchungs-Gefängnis starb der nigerianische Asylbewerber. Keystone

Im Wallis hat ein nigerianischer Asylbewerber den Erstickungstod erlitten. Dies ergab die Autopsie. Der Mann hatte sich gegen seine Ausschaffung gewehrt. Die Zürcher Organisation Augenauf zeigt sich entrüstet.

Der im Mai im Ausschaffungs-Gefängnis Granges (VS) verstorbene nigerianische Häftling ist laut Autopsie erstickt. Dies gab der Untersuchungsrichter am Donnerstag (26.07.) bekannt. Die Obduktion im Gerichtsmedizinischen Institut des Lausanner Universitätsspitals kam zum Schluss, dass sich der Häftling in einem Zustand grosser Anspannung und Stress befand, als er sich gegen die Ausschaffung wehrte. Dadurch benötigte er mehr Sauerstoff. Als die Polizisten ihn dann mit nach hinten blockierten Armen auf dem Boden festhielten, behinderte dies die Atmung. Zudem musste er das Gewicht eines Beamten ertragen, der auf seinem Rücken sass, was die Atmung zusätzlich erschwerte. «Es ist eine Kettenreaktion von unglücklichen Umständen, die zum Tod geführt hat», sagte der Zentralwalliser Untersuchungsrichter Jacques de Lavallaz. Die Methode, jemanden bäuchlings am Boden festzuhalten, werde weltweit von Polizisten angewendet. Nichts deute vorderhand auf übertriebene Gewaltanwendung hin. De Lavallaz will aber zusätzliche Ermittlungen führen.

Zusätzliche Untersuchungen

Zur Zeit wird weiter ermittelt. Auch werde laut de Lavallaz abgekärt, ob ähnliche Fälle in der Schweiz bekannt seien. Noch ist offen, ob de Lavallaz formell eine Untersuchung einleiten wird, wie es von den Angehörigen des Opfers gewünscht wird. Die Zürcher Organisation Augenauf zeigte sich in einem Schreiben vom Donnerstag entrüstet. Obwohl dies bereits der zweite Todesfall während einer Ausschaffung aus der Schweiz sei, nähmen die Behörden keine sofortigen Massnahmen zur Verhinderung weiterer Todesfälle auf. Als Grund würden nicht abgeschlossene Untersuchungen und Verfahren und Zuständigkeitsfragen vorgeschoben. Augenauf fordert, sämtliche Zwangsausschaffungen sofort einzustellen. die entsprechenden Behörden müssten zudem offiziell die Verantwortung für die beiden Todesfälle übernehmen.

Der Häftling sollte am vergangenen 1. Mai nach Nigeria ausgeschafft werden. Zwei Beamte der Kantonspolizei holten ihn im Ausschaffungsgefängnis Granges gegen 02.00 Uhr ab, um ihn zum Zürcher Flughafen zu begleiten. Dagegen setzte sich der Häftling zur Wehr. «Nur durch entschlossenes Eingreifen wurde es schliesslich möglich, dem Insassen die Handschellen anzulegen», schrieb die Polizei damals zum Vorfall. Kurz danach stellten die Beamten und ein herbeigerufener Arzt den Tod des Gefangenen fest.

swissinfo und Agenturen

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