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Kosovo- Flüchtlinge: Kantone machen sich Gedanken über Zwangs- Ausschaffungen

Noch nicht alle Kosovo-Flüchtlinge, die in ihre Heimat zurückkehren müssen, haben bisher auf das Rückkehrprogramm des Bundes reagiert. Die Kantone wollen deshalb den Druck auf die Flüchtlinge nach Ablauf der Frist bis hin zu Zwangsausschaffungen erhöhen.

Die Zahl der Personen aus dem Kosovo, die sich bisher noch nicht über Rückkehrmöglichkeiten informiert oder für einen Rücktransport angemeldet haben, beträgt je nach Kanton bis zu 50 Prozent der derzeit noch dort lebenden Flüchtlinge. Dies ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur sda bei den Kantonen.

Im Kanton Genf haben sich gemäss Bernard Gut vom kantonalen Justiz- und Polizeidepartement erst die Hälfte der 1’300 Flüchtlinge für einen Rückflug eingeschrieben. Im Kanton Tessin haben 630 der rund 1’600 Personen, die Anrecht auf diese Hilfeleistung haben, noch nicht reagiert.

In den Kantonen Zürich, Graubünden, Freiburg und Luzern hat rund ein Viertel noch nichts von sich hören lassen. In den restlichen Kantonen hingegen ist die Ausreisebereitschaft wesentlich grösser.

Wie viele sich der Heimkehrmöglichkeit ganz entziehen, wagen die wenigsten Kantone zu schätzen. In den meisten Fällen will man zuerst den 1. Juni abwarten.

Kantone bestimmen weiteres Vorgehen gemeinsam

Wie die Kantone nach dem 31. Mai gegen Rückkehrunwillige vorgehen sollen, werden Bund und Kantone gemeinsam besprechen. Gemäss Brigitte Hauser vom Bundesamt für Flüchtlinge werden die Vorschläge der Kantone angehört und in einem Kreisschreiben zusammengefasst. Der Bund selber werde keine Richtlinien erlassen.

Bereits Vorstellungen, wie es nach dem 31. Mai weitergehen soll, hat der Kanton Bern. In einer ersten Phase, die bis Ende August dauert, soll der Druck zur Ausreise langsam erhöht werden. Zwischen dem 1. September und Ende Jahr sollen Zwangsausschaffungen vollzogen werden.

Ähnliche Pläne haben auch die anderen Kantone. Ein Problem dürfte die Bereitsstellung von Einrichtungen für solche Zwangsausschaffungen werden. Den meisten Kantonen steht nur eine beschränkte Anzahl von Plätzen in Ausschaffungsgefängnissen zur Verfügung.

Kurzfristig Ausschaffungsplätze einrichten

Selbst im Kanton Bern, wo 65 Ausschaffungsplätze zur Verfügung stehen, können gemäss dem Vorsteher der kantonalen Abteilung Asylwesen nicht alle Plätze für Personen aus dem Kosovo frei gehalten werden.

Die mittelgrossen Kantone verfügen nur über jeweils acht bis zwölf Ausschaffungsplätze.

Im Kanton Tessin, wo keine speziellen Einrichtungen bestehen, wird deshalb erwogen, rund zehn bis 15 Plätze in Zivilschutzräumen zu schaffen oder im kantonalen Gefängnis La Stampa neue Ausschaffungszellen einzurichten.

Nur so ist es laut Giacinto Colombo, dem Chef der kantonalen Strafvollzugsbehörde, möglich, die geschätzten 50 Ausschaffungen zu vollziehen.

swissinfo und Agenturen

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