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Lohn-Diskriminierung darf nicht sein

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Das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit von Mann und Frau gilt unbedingt. Das Bundesgericht hat diesen Grundsatz aus dem Gleichstellungs-Gesetz in einem neuen Urteil bekräftigt.

In einem Bundesgerichts-Urteil, das am Freitag (27.04.) veröffentlicht wurde, stösst das oberste Gericht einen Entscheid der Vorinstanz um. Die obersten Richterinnen und Richter hatte sich mit dem Fall einer Juristin beschäftigen müssen, deren Salär über die Jahre nur gering anstieg und die bei einer Beförderung übergangen wurde. Die Frau hatte daraufhin gegen ihren Arbeitsgeber wegen Lohn-Diskriminierung geklagt und 140’000 Franken gefordert.

Das Waadtländer Kantonsgericht hatte gegen die Frau entschieden: Es kam zum Schluss, dass das Lohnsystem des Arbeitgebers benachteilige junge Angestellte die direkt von der Uni eingestellt worden seien – egal ob Männer oder Frauen. Weil Studienabgängerinnen und -Abgänger gleichermassen benachteiligt würden, führe das nicht zu einer Diskriminierung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes. Damit wurde die Klage der Arbeitsnehmerin abgewiesen.

Keine Rechtfertigung

Vom obersten Gericht wurde das anders beurteilt: Die Auffassung der Vorinstanz führe dazu, «Diskriminierung mit Diskriminierung» zu rechtfertigen. Würde man dieser Argumentation folgen, könne sich ein Arbeitgeber dem Lohndiskriminierungs-Verbot entziehen: Er müsste nur Frauen im Vergleich zu andern Frauen und Männer verglichen zu andern Männern ungleich zu behandeln.

Aus diesem und weiteren Gründen bejahte das Bundesgericht die Glaubhaftmachung einer Lohndiskriminierung.

Der Streit geht nun zurück ans Waadtländer Kantonsgericht. Es wird darüber befinden müssen, ob objektive Gründe vorliegen, die die Ungleichbehandlung rechtfertigen.

swissinfo und Agenturen

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