The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter
Top Stories
Schweiz verbunden
Podcast

Menschenrechtsgerichthof rügt Schweiz

Mit der unbefristeten Wegweisung eines jungen kriminellen Türken hat die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Der Gerichtshof hat ihm 7650 Euro als Genugtuung und für seine Auslagen zugesprochen.

1986 war der damals Fünfjährige mit seinen Eltern in die Schweiz gekommen. Seit dem 14. Altersjahr kam er immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz: Körperverletzungen, Raub, Vermögens-, Verkehrs- und andere Delikte.

Nach der bedingten Entlassung aus dem Gefängnis wurde er 2003 unbefristet des Landes verwiesen. 2004 bestätigte das Bundesgericht dieses Urteil, Ende 2004 wurde er ausgeschafft.

Nun ist der Gerichtshof für Menschenrechte nach einer Beschwerde zum Schluss gekommen, die Schweiz habe das Privat- und Familienrecht verletzt.

Es sei zu beachten, dass der Betroffene über 17 Jahre im Land gelebt habe und nur schwache Bindungen zur Türkei habe. So sei nicht sicher, ob er überhaupt ausreichend Türkisch spreche. Er lebt heute in Deutschland.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft