Niederlage für Berlusconi
Ein Mailänder Gericht urteilte, dass Schweizer Dokumente verwendet werden dürfen. Die Verteidigung des Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi wollte dies verhindern.
Berlusconi ist in dem so genannten Sme-Ariosto-Korruptionsprozess auf der Anklagebank zusammen mit seinem ehemaligen Verteidigungsminister Cesare Previti. Gemäss der Anklage waren Schmiergelder von mehreren Millionen Franken über Schweizer Konten geflossen.
Die Verteidigung hatte bei ihrer Begründung zur Annullierung der von der Schweiz übermittelten Dokumente das sehr kontroverse italienische Gesetz über die Rechtshilfe bemüht. Dieses sieht vor, dass jedes Dokument, das nicht den italienischen Normen entspricht, unbrauchbar ist.
Dieses Begehren wurde von der ersten Strafkammer des Mailänder Gerichts nun abgelehnt, wie die italienische Nachrichtenagentur ansa am Samstag meldete. Zur Begründung ihres Entscheids führten die Richter an, die Rechtshilfe in der Sache sei konform der internationalen Gesetzgebung erfolgt.
Abkommen auf dem Prüfstand
Das geltende italienische Gesetz war im Parlament von der Regierungskoalition von Silvio Berlusconi verabschiedet worden. Berlusconi selbst war in den letzten Jahren in mehrere Justizverfahren verwickelt. Die Opposition klagt Berlusconi an, er habe das Gesetz passieren lassen, um seine Probleme mit der Justiz zu regeln.
Dieses Gesetz droht insbesondere die Wirkungen eines im Jahr 1998 unterzeichneten Abkommens zwischen Italien und der Schweiz zu annullieren, welches darauf zielt, die Rechtshilfe zu erleichtern. Vor der definitiven Ratifizierung dieses Abkommens will Bern abklären, wie die italienischen Gerichte das Gesetz anwenden.
Kürzlich hatten sich die Gerichte in Mailand und Turin bereits in anderen Fällen geweigert, von der Schweizer Justiz übermittelte Dokumente zu annullieren.
swissinfo und Agenturen
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