Papierlose: Integration zentral
Die Schweizer Regierung will bei Härtefällen nicht mehr zentral die Aufenthaltsdauer, sondern die Integration berücksichtigen. Eine allgemeine Amnestie wird weiterhin abgelehnt.
War bei der Ermittlung von Härtefällen unter den so genannten «Sans-Papiers» bislang das Kriterium der Aufenthaltsdauer (Mindestdauer für Härtefälle lag bei vier Jahren) ausschlaggebend, soll künftig der Integrationsgrad der Gesuchssteller mehr in den Vordergrund gerückt werden. Dies sagte Justiz- und Polizeiministerin Metzler nach der Regierungs-Sitzung vom Mittwoch.
Wahrscheinlich mehr Aufenthaltsbewilligungen
Damit werde wahrscheinlich die Zahl der für eine Aufenthaltsbewilligung in Frage kommenden Härtefälle ansteigen. Ziel sei es, so Ruth Metzler weiter, die echten Härtefälle zu identifizieren und diese positiv zu entscheiden.
Weitere Kriterien bei der Anerkennung von Härtefällen sind die Einschulung der Kinder der Gesuchssteller, der Gesundheitszustand, die Rückkehr-Möglichkeiten und das Verhalten der Behörden.
Mit dieser neuen Bewertung der Kriterien wird dem Grundanliegen zahlreicher Vorstösse aus dem Parlament Rechnung getragen, wie Metzler sagte. Von 1999 bis Ende August dieses Jahres hätten rund 11’000 Personen, welche die ordentlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung nicht erfüllten, eine Bewilligung aus humanitären Gründen erhalten.
Sonder-Kontingent weiterhin abgelehnt…
Der Bundesrat lehnte hingegen einen Vorstoss der Sozialdemokratischen Fraktion ab, der besondere Kontingente für illegal anwesende Ausländer verlangte. Er bekräftigte damit seine bisherige Haltung.
Es sei nicht bekannt wie viele Personen sich illegal in der Schweiz aufhielten, sagte Metzler. Deshalb sei es unmöglich, die Grösse eines solchen Kontingentes auch nur annähernd objektiv festzulegen.
…aber Bewilligungen auch nicht beschränken
Der Bundesrat sprach sich ebenso gegen eine Beschränkung von Härtefall-Bewilligungen aus, da nach ihrer Ausschöpfung keine weiteren Bewilligungen erteilt werden könnten. Der Bundesrat lehnte es auch ab, die Anforderungen für die Bewilligung für eine gewisse Zeitspanne zu reduzieren, wie Nationalrätin Doris Leuthard (CVP/AG) in einer Motion forderte. Dies käme faktisch einer zeitlich befristeten Amnestie nahe.
Vorgehen sei mit den Kantonen abgesprochen
Metzler wies weiter darauf hin, dass das Bundesamt für Ausländerfragen und das Bundesamt für Flüchtlinge ihre Praxis den Kantonen in einem Rundschreiben erläutert hätten, um bei den kantonalen Behörden Transparenz zu schaffen.
In der Stellungnahme zu diesem Rundschreiben sprachen sich die Mitglieder der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) einstimmig für die Politik des Bundes aus. Sie lehnten gemäss Metzler eine allgemeine Amnestie oder die Schaffung eines besonderen Kontingentes ab.
Bislang seien vor allem von den Westschweizer Kantonen rund 300 Gesuche zur Aufnahme von «Sans-Papiers» beim Bund eingereicht worden, sagte Eduard Gnesa vom Bundesamt für Ausländerfragen. Davon seien 116 positiv und 94 negativ entschieden worden.
swissinfo und Agenturen
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