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Plädoyers im Canyoning-Prozess

Die Eltern eines australischen Canyoning-Opfers bei der Gedenkstätte in Wilderswil. Keystone

Der Staatsanwalt fordert bedingte Gefängnisstrafen von fünf bis zehn Monaten. Die Verteidigung verlangt Freispruch. Die Urteilseröffnung erfolgt am Dienstag.

Die acht Beschuldigten hätten am 27. Juli 1999 leichtsinnig den Tod 21 junger, hoffnungsfroher Menschen verschuldet, sagte Staatsanwalt Hans-Peter Schürch in seinem Plädoyer im Canyoning-Prozess in Interlaken (BE). Das habe grosses Leid über zahlreiche Familien gebracht.

Angekündigt, sichtbar und nicht ungewöhnlich

Sie hätten um die Gefährlichkeit des Saxetbachs gewusst, diese aber massiv und fahrlässig unterschätzt. Das fatale Gewitter sei erstens von allen Wetterberichten angekündigt, zweitens am Himmel deutlich sichtbar und drittens nicht ungewöhnlich stark gewesen.

Der Anwalt der Opfer und Hinterbliebenen warf den Verantwortlichen von Adventure World vor, sie hätten aus finanziellen Gründen Touristen in den Bach gehetzt und den Respekt vor den Teilnehmenden verloren. Nur so sei zu erklären, dass ihnen allen vom ersten bis zum letzten Prozesstag jedes Unrecht-Bewusstsein gefehlt habe.

Die drei Verteidiger verlangten Freispruch und Prozess-Entschädigungen für ihre Mandanten. Die tödliche Welle sei ohne Vorwarnung gekommen und so nicht vorauszusehen gewesen. Wieso eine derart heftige Wasserwand kam, sei bis heute nicht geklärt.

Für ein ungeklärtes und extrem seltenes Naturphänomen aber könne man die Beschuldigten nicht verantwortlich machen. Das Verhalten der Natur lasse sich nun mal nur bedingt vorhersagen. Die Anwälte forderten Richter Thomas Zbinden auf, sich nicht dem Druck der Medien zu beugen, sondern ein unabhängiges Urteil zu fällen.

Bedingte Gefängnisstrafen

Laut Staatsanwalt haben sich die drei Verwaltungsräte der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, weil sie kein genügendes Sicherheits-Dispositiv erstellt und ihre Leute in Wetterkunde schlecht ausgebildet hätten. Den zwei General Managers und den drei Guides wirft der Staatsanwalt vor, dass sie den Trip trotz Blitz, Donner, Regen und ansteigendem Wasserpegel nicht abbrachen.

Für die drei Verwaltungsräte und den einen General Manager fordert der Staatsanwalt zehn Monate Gefängnis, bedingt auf zwei Jahre; dessen Stellvertreter und der Lead Guide sollen acht Monate Gefängnis bedingt erhalten, die zwei Guides sieben und fünf Monate. Zudem sollen alle Bussen zwischen 1000 bis 10’000 Franken zahlen.

Weder branchenüblich noch unvorhersehbar

Staatsanwalt Schürch bestritt die Behauptung der Beschuldigten, dass ihr Verhalten dem damaligen Sicherheits-Standard in der Branche entsprochen habe. Er zitierte mehrere Lehrbücher und Zeitschriften aus der Zeit vor 1999, die eindringlich vor Canyoning bei Gewitter warnen.

Im übrigen sei die Wasserwalze ein im Saxetbach bekanntes Phänomen und nicht ein unvorhersehbares Jahrhundert-Ereignis. Schliesslich habe ein Konkurrenz-Betrieb von Adventure World, der ebenfalls im Saxetbach Canyoning tätig war, am Unglücksnachmittag seinen Trip vorsichtshalber abgesagt.

Vor dem Einzelrichter liegt die Maximalstrafe bei 12 Monaten Gefängnis und Busse. Hätte der Staatsanwalt eine schärfere Strafe angestrebt, hätte er eine Verhandlung vor dem Kreisgericht verlangt. Das Strafgesetzbuch sieht für fahrlässige Tötung ein Strafmass von drei Tagen bis drei Jahren Gefängnis sowie bis zu 40’000 Franken Busse vor.

swissinfo und Agenturen

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