Reform des Strafrechts bringt Änderung der Philosophie
Systemwandel im Schweizerischen Strafrecht: War in den 60er und 70er Jahren noch Resozialisierung zentral, ist es heute der Schutz der Bevölkerung. Das nun beschlossene Reformpaket soll beiden Anliegen gerecht werden.
Im neuen Strafgesetzbuch sind keine Gefängnisstrafen unter sechs Monaten mehr vorgesehen. Die Sanktions-Möglichkeiten heissen neu Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit und Freiheitsstrafe und nicht mehr Busse, Haft, Gefängnis und Zuchthaus.
Einkommensabhängige Geldstrafe
Die neue Geldstrafe gab in der Grossen Kammer am meisten zu reden. Sie wird nach Tagsätzen berechnet (maximal 360) und ist abhängig vom Nettoeinkommen des Verurteilten. Der Höchstsatz soll bei 3’000 Franken liegen.
Bürgerliche Kreise kritisierten die Geldstrafe. Tagessätze führten zu hohen Geldstrafen und bei gleichem Vergehen würde unterschiedlich bestraft, da sie vom Einkommen abhängt. Für Justizministerin Metzler geht es jedoch um Opfergerechtigkeit: Bei gleichem Vergehen sollten Arm und Reich gleich schwer bestraft werden.
Verwahrung auch für «psychisch normale» Täter
Einer der Kernpunkte der Strafgesetz-Revision ist das Thema Verwahrung. Der Nationalrat hat nun beschlossen die Gesellschaft besser vor gemeingefährlichen und nicht therapierbaren Sexual- und Gewaltstraftätern zu schützen.
Täter mit hoher Rückfall-Wahrscheinlichkeit sollen nach Verbüssung ihrer Freiheitsstrafe so lange wie nötig von der Gesellschaft fernhalten und in Spezialanstalten verwahrt werden. Dies bedeutet eine wesentliche Verschärfung des bisherigen Strafgesetzbuches. Linke Kreise wollten eine Einschränkung auf psychisch gestörte Täter.
Bei straffällig gewordenen jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren soll auch in Zukunft die Einweisung in spezielle Arbeitserziehungs-Anstalten möglich sein. Die Abschaffung dieser Jugendanstalten wurde ebenso abgelehnt wie der Verzicht auf den teilbedingten Strafvollzug, den «surcis partiel». Kurze Freiheitsstrafen sollen künftig in der Regel in Geldstrafen umgewandelt oder durch gemeinnützige Arbeiten abgegolten werden.
Unternehmen büssen
Neu können neben Personen auch Unternehmen mit einer Geldstrafe bis zu fünf Mio. Franken bestraft werden, wenn in einem Betrieb die begangene Straftat wegen mangelnder Organisation keiner bestimmten Person zugeordnet werden kann, oder wenn es um Geldwäscherei, Korruption sowie Teilnahme an kriminellen Organisationen geht.
Die Vorlage geht nun zur Differenz-Bereinigung nochmals zurück in die Kleine Kammer, den Ständerat. In einer zweiten Phase soll das Jugendstrafrecht vom Erwachsenenstrafrecht getrennt werden. Das vom Ständerat bereits letzten November verabschiedete neue Jugendstrafrecht setzt die Strafmündigkeit von bisher sieben auf zehn Jahre hinauf. Zugleich sollen Jugendliche ab 16 Jahren aber für schwere Straftaten wie Vergewaltigung und Mord bis zu vier Jahren Teenager-Knast erhalten.
Rebecca Vermot und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch